Abschluss und Verlängerung eines Open-House-Vertrages nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung der Versicherten der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen und der Versicherten beigetretener AOKs mit stereotaktischer Strahlentherapie innerhalb des Zeitraumes 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit quartalsweiser Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit. An dem Open House Verfahren kann jeder interessierte und geeignete Leistungserbringer teilnehmen, welcher die Eignungskriterien (s. unten, 5.1.9) erfüllt.
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