Die Stadt Georgsmarienhütte beabsichtigt die Übertragung von Aufgaben der offenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in gemeinsamer Verantwortung und starker Vernetzung mit der Stadt Georgsmarienhütte. Die Arbeit soll auf die sozialräumliche, dezentrale Jugendarbeit und die gesamtstädtische, zentrale Jugendarbeit ausgerichtet sein.
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