Der Konzessionsgeber errichtet gefördert passive Netzinfrastrukturen, welche zur Nutzung überlassen werden sollen. Der Konzessionsnehmer verpfichtet sich, aktive Netzkomponenten mit Ausnahme unbeschalteter Glasfaser in das Breitbandnetz zu installieren und das Breitbandnetz sodann zu betreiben.
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