1. Anlass Die gesetzlich verpflichtende Aufstellung eines Landschaftsrahmenplans (kurz LRP) für den Landkreis Gifhorn erfolgte im Jahr 1992 mit der Veröffentlichung des Landschaftsrahmenplans. Aufgrund der inzwischen weitgehend veralteten Daten (Bestandsaufnahmen Ende 80er Jahren) und Aussagen entspricht der derzeit gültige Landschaftsrahmenplan nicht mehr den aktuellen fachbehördlichen Anforderungen an einen Landschaftsrahmenplan (vgl. Paterak et al. 2001). Demzufolge ist die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Gifhorn unerlässlich. 2. Losaufteilung Die flächendeckende Biotopkartierung bildet einen zentralen Bestandteil der Bestandsaufnahme für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Landschaftsbild (NMU 2001) und liefert damit eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des LRP. Da für die Biotopkartierung mit vorangehender Datenauswertung deutlich abweichende fachliche Qualifikationen erforderlich sind und die Leistungen fast 60 % der Gesamtkosten betreffen, wird die flächendeckende Biotopkartierung, einschließlich der Erfassung und Dokumentation der gesetzlich geschützten Biotope, pauschal geschützten Wallhecken und FFH-Lebensraumtypen getrennt von den übrigen Leistungen ausgeschrieben. Die Planleistungen zur Fortschreibung des LRP für den Landkreis Gifhorn werden somit in folgende zwei Lose aufgeteilt: - Los 1: Erarbeitung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Gifhorn - Los 2: Biotoptypenkartierung und Erfassung und Dokumentation der gesetzlich geschützten Biotope, pauschal geschützten Wallhecken und FFH-Lebensraumtypen im Landkreis Gifhorn einschließlich der Datenvorauswertung Als Grundlage für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans wurde für den Land-kreis Gifhorn ein Konzept zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans erstellt (Kaiser 2013, Aktualisierung 2026). Die vorgegebenen Bearbeitungsinhalte zur Landschaftsplanung von der Fachbehörde für Naturschutz für die Fortschreibung des LRP werden in diesem Konzept in abgeschlossene Einzelmodule zerlegt, die jeweils die Anforderungen der aktuell gültigen Methodenstandards erfüllen. Gemäß dem Konzept wird jedes Modul in Beziehung zu den anderen Modulen gestellt, um auf diese Weise deutlich zu machen, in welchem Abhängigkeitsverhältnis die Module zu einander stehen. Einige der Module können unabhängig voneinander erstellt werden, die Bearbeitung anderer Module wiederum setzt die Existenz bestimmter Module zwingend voraus. Insgesamt lässt sich die Bearbeitung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Gifhorn in zwölf Module untergliedern. Das Abhängigkeitsverhältnis der Module zu einander ist in nachfolgender Abbildung dargestellt (Kaiser 2013, Aktualisierung 2026). Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Lose (2)
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