Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswa-gen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und da-bei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789:2020-12 und DIN 13500 (aktuelle Fassung) halten.
Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen.
Ausführliche Fahrgestellbeschreibungen, entsprechende Datenblätter und Skizzen sind dem Angebot beizufügen.
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