Öffentliche Ausschreibung

Kradolf – Bischofszell Nord: Hang- und Trasseestabilisierung, FbE Gl. 304

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Auftraggeber

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region Ost

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 64 Tage
Angebotsfrist
08. Juni 2026
Veröffentlichungsdatum
02. April 2026

Beschreibung

Die SBB AG überträgt der Firma alle Leistungen für die Realisierung des Projekts Kradolf – Bischofszell Nord / Hang- und Trasseestabilisierung, FbE Gl. 304. Die Firma koordiniert alle Schnittstellen, insbesondere zu den Drittunternehmern sowie zu den Fachdiensten der SBB AG und zu den Nachbarprojekten während der gesamten Vertragsdauer bis zur Schlussabnahme des Werks. Die Firma leistet der SBB AG für sich und die von ihr Beauftragten, Subunternehmer und Lieferanten eine umfassende Zusicherung für fachgemässe, den Anforderungen der Bauherrschaft entsprechende und unter Einhaltung der Ausschreibungsunterlagen und des Qualitätsanspruches zeitgerechte Vertragsausführung, für die technische Funktionstüchtigkeit des geschuldeten Werkes sowie für die Verwendung und Verträglichkeit von geeigneten Baumaterialien. Die Firma übernimmt die Verantwortung für das angebotene Projekt und das Ausführungsprojekt, das basierend auf den Submissionsunterlagen und dem Unternehmerangebot erstellt wird. Die Firma hat die Pläne, Beschriebe, Konzepte die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen sowie alle Vorgaben und anderen Teile der Submissionsunterlagen aufgrund ihrer vorausgesetzten Fachkenntnisse und Erfahrung geprüft und vor Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages mit der SBB AG alle zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Lücken, Widersprüche und anderen Unstimmigkeiten bereinigt. Die in der Ausschreibung in den Leistungsverzeichnissen enthaltenen und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erkennbaren Mengen- und Leistungsangaben sind von der Firma auf eigene Verantwortung auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen und werden bei der Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen nicht korrigiert und ergänzt. Soweit dies zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erkennbar war, müssen nicht ausdrücklich ausgeschriebene, nach Auffassung der Firma aber erforderliche und kostenrelevante Leistungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Anforderungen, von der Firma angeboten, preislich aus- gewiesen, begründet und in das Angebot eingerechnet werden. Nach Auftragsvergabe werden diesbezügliche Forderungen oder Vorbehalte nicht berücksichtigt.

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