Gegenstand der Leistung im Rahmen der Kampfmittelsondierung durch ein befähigtes Unternehmen gemäß § 10 (2) Kampfmittelverordnung Hamburg (KampfmittelVO) ist es, eine baubegleitende Oberflächensondierung des Baugrundes auf Verdachtsflächen im Sinne von § 1 Abs. 4 KampfmittelVO bei Tiefbauarbeiten Dritter vorzunehmen.
Lose (2)
Interessiert an dieser Ausschreibung?
Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.