Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme gem. § 16 f SGB II zur intensiven und individuellen Unterstützung langzeitarbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Suche und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung unter Einsatz von anforderungsgemäßen Fortbildungen und betrieblichen Praxisphasen.