Der LV besteht aus zwei Teilen:
1) Abbruch von Baumaterialen und Bauteilen sowie Entsorgung der dabei anfallenden, überwiegend nicht gefährlichen Abfälle in dazu von AN bereitgestellten Schuttcontainern, sowie Beförderung und nachweislichen Entsorgung von tlw. kontaminierten Abfällen.
Für den überwiegenden Anteil der kontaminierten Materialien wird ein separates LV für den Schadstoffabbruch erstellt. Dieses ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
2) Rohbau-, Maurer-, Dämm- und Putzarbeiten.
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