Generalplanung einer Liegenschaft zur Unterbringung Entschärfer Bundespolizei (BPol) am Flughafen Hamburg
Zur Nutzung durch die Bundespolizei will der Flughafen Hamburg eine neue Liegenschaft errichten, die aus einem oder mehreren Gebäudeteilen bestehen kann. Für die Nutzung sind in Form von Raumbüchern spezielle Anforderungen seitens der Bundespolizei definiert worden. Es handelt sich um folgende Nutzungseinheiten:
• Büroflächen, 920 qm.
• KfZ-Abstellhalle mit Werkstatträumen, 550 qm.
• Zwei Lagerbauten mit jeweils 110 qm, Gesamtfläche 220 qm.
Für das Bürogebäude liegt ein Raumbuch vor. Für die Kfz-Abstellhalle und für die beiden Lagergebäude liegen funktionale Grundrisse vor. Diese Unterlagen sind zu prüfen und anzupassen. Anforderungen an das Gebäude, an die Nutzungen und an die Beziehungen müssen planerisch abgefragt, also mit der FHG und der Bundespolizei erarbeitet werden. Der Standort ist festgelegt und befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens. Am festgelegten Standort gibt es eine Höhenbegrenzung. Je nach Lage können ein bis zwei Geschosse errichtet werden. Gebäudeteile und Aufbauten dürfen die Hindernisfreiflächen nicht durchdringen. In der Fläche gibt es innerhalb des ausgewiesenen Standortes keine Beschränkungen.
Die Nutzungseinheiten sollen optimal miteinander verknüpft werden. Einfache Zugänglichkeiten im Zuge von Wartungsarbeiten zu den technischen Anlagen und auf die Dächer sind planerisch zu beachten, ebenso ein wirksamer konstruktiver Taubenschutz. Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und an den technischen Einrichtungen sind planerisch zu berücksichtigen. Planungsleistungen, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind, sind zu integrieren und zu koordinieren.
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