Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) der Heide-Schule Schwebheim. Bei den zu befördernden Personen handelt es sich um anspruchsberechtigte SuS die auf eine Beförderung angewiesen sind. Bei den Schülerverkehren findet die Freistellungsverordnung zum PBefG Anwendung.
Die Leistung wird für eine Dauer von vier Jahren vergeben. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 am 16.09.2025 und endet mit dem Schuljahr 2028/2029 am 27.07.2029.
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