Veröffentlichung 11.05.26 | Fragenfrist 26.05.26 | Abgabefrist 09.06.26 | Öffnung 09.06.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C2) und C6_Eignungsmatrix_26-2000077114 zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 1.500.000 EUR netto betragen.
Eine Referenz gemäß Nummer 2 Vordruck 11078 II (s. C2), C2.1_Referenzangaben zur Eigenerklärung_26-2000077114 und C6_Eignungsmatrix_26-2000077114 mit folgenden Mindestanforderungen: - Vertragsverhältnis Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz - eine Cloud-native Software-Entwicklung sowie den Betrieb der Anwendung in der Azure Cloud sowie konzeptionelle, implementierende, pflegende und beratende IT-Leistungen umfasst - und der Referenzgeber dem öffentlichen Sektor angehört, - und der Referenzgeber ein großes Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten ist. -Zeitliche Mindestanforderungen: Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht. Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte. -Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens: Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei mind. 1.000.000 EUR / 1.000 Personentagen gegeben. Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.
Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C2) über die Eintragung im Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes
Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C2) zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eigenerklärung gem. Nr. 6 Vordruck 11078 II (s. C2) über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung aus der sich ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden aus der Tätigkeit als IT-Dienstleister in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR ergibt. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C2), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Zuschlagskriterien
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix "C5_Anlage_3_zum_EVB-IT Dienstvertrag_Bewertungsmatrix_26-2000077114.xlsx".
Der heranzuziehende Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe der entsprechenden Angaben der Preisangebote im Dokument "C4_Anlage_2_zum_EVB-IT Dienstvertrag_Preisblatt_26-2000077114.xlsx".
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