Nach Abschluss des GSM-R-Förderprogramms ist eine Erfolgskontrolle unter Beachtung des übergeordneten Förderziels nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen durchzuführen. Entsprechend soll zur Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms eine umfassende und unabhängige Evaluierung und abschließende Erfolgskontrolle durch-geführt werden.
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