Erbringung von Fahrdienstleistungen zur Fahrgastbeförderung im Linienverkehr mit vom AN zu stellenden -Elektrobussen sowie Stellung der entsprechenden Infrastruktur
Der Auftraggeber (AG), die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschlands und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Die Erbringung eines Teils dieser Fahrleistungen wird mittels dieses Vergabeverfahrens an Dritte vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rahmenverträge über Betriebsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch "Fahrdienstleistungen mit Elektrobussen im Linienverkehr" oder "Fahrleistungen" genannt. Die Elektrobusse und die notwendige Ladeinfrastruktur sind durch die Auftragnehmer (AN) zu beschaffen und für die gesamte Leistungszeit bereitzustellen und instand zu halten.
Der AG plant, während der Vertragslaufzeit diverse Endstellen mit Lademöglichkeiten zur Streckenladung auszurüsten. Die Elektroomnibusse müssen die Anforderungen des Subunternehmerlastenhefts / Lastenhefts Fahrzeuge erfüllen und insbesondere über Lademöglichkeiten per Stecker und Pantograph verfügen. Der Pantograph soll ein kurzfristiges Aufladen der Elektroomnibusse an den Endstellen ermöglichen und die Reichweite derElektroomnibusse deutlich erhöhen.
Sofern und soweit an den Endhaltestellen Ladesäulen verfügbar sind, ist geplant, dem AN die Gelegenheit zu geben, seine Elektroomnibusse dort über den Pantographen perspektivisch zu laden mit dem Ziel, dass ein Elektroomnibus ohne zusätzliche Ein- und Aussetzfahrt mehr Betriebszeit leisten kann, so dass der AG beim AN mehr Betriebszeit abrufen kann und der AN diese fahrzeugneutral (ohne den Einsatz zusätzlicher Elektroomnibusse) erbringen kann.
Da die Ausrüstung aller geplanten Endstellen mit diesen Lademöglichkeiten voraussichtlich erst während der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein wird, ist geplant, die Betriebszeit der Auftragnehmer (AN) während der Vertragslaufzeit flexibel und fahrzeugneutral entsprechend des Umrüstungsstandes an den Endstellen zu erhöhen.
Für die Abrechnung des an den Endstellen bezogenen Stroms wird zwischen AG und AN ein gesonderter Stromliefervertrag abgeschlossen. Ein Anspruch seitens des AN auf Ausstattung einer oder mehrerer Linien mit Pantographen besteht nicht. Die ausgeschriebene Fahrleistung ist unterteilt in fünf Lose und wird für den Zeitraum ab Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2044 vergeben.
Es besteht eine Zuschlagslimitierung auf maximal zwei Lose. Die Betriebszeiten der Linien können von den derzeitigen Rahmenbetriebszeiten abweichen. In den Losübersichten angegebene Linien und Betriebszeiten basieren auf dem Fahrplanstand vom 25.02.2026 und können im Laufe der Vertragslaufzeit variieren. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich Linien, Linienführung und Fahrplan bis zum Beginn der Leistungserbringung und danach ändern können. Zudem besteht keine Abnahmepflicht betreffend die ausgeschriebene Mindestmenge. Der AN hat lediglich Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Mindestmenge an Betriebszeit.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren insgesamt oder losweise aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen ohne Zuschlag zu beenden.
Lose (5)
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