Es wird eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV über die Erbringung von Dienstleistungen für das Verfahren ELSTER abgeschlossen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr (2+1+1).
Es gelten folgende Abnahmemengen für die Mindestvertragslaufzeit:
Die Mindestabnahmemenge beträgt 200 PT.
Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 480 PT.
Die Höchstabnahmemenge beträgt 1.000 PT.
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