Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
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