Verlängerung der Anmietung der Container über den 30.09.2025 hinaus bis 30.09.2026 - Bekanntmachung über vergebenen Nachtrag/erfolgte Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der EU, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich ist und der Nachtrag in Wiederholungsleistungen/Mietzeitverlängerung bei der Errichterfirma der Container besteht. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Zusatzkosten (zusätzl. Auf-, Abbau) und der zeitweisen Nichtnutzbarkeit einer Interimssporthalle führen.
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