Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Weitere Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09) und dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage 08).
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