Öffentliche Ausschreibung

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2 für die niedersächsische Justiz

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Auftraggeber

Oberlandesgericht Braunschweig

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Für die niedersächsische Justiz (ohne Justizvollzug) werden die Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) mit einem oder mehreren Unternehmen und beinhaltet die Durchführung von sicherheitstechnischen (Lose 1 bis 3) und arbeitsmedizinischen (Lose 4 bis 6) Leistungen an den Standorten der niedersächsischen Justiz. Sämtliche Dienststellen sind in dem Wirtschaftszweige-Schlüssel WZ 2008 Kode 84.1 der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 i. V. mit § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 2 (Öffentliche Verwaltung) eingestuft. Die zu den Losen gehörenden Dienststellen einschl. der Anschriften und der jeweiligen Mitarbeiterzahlen sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. Eine geringfügige Abweichung der angegebenen Anzahl der Mitarbeitenden während der Vertragslaufzeit ist möglich. Die Zahlen gelten als Grundlage für die gesamte Vertragsdauer. Maßgeblich für das Angebot sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschäftigten Mitarbeitenden der niedersächsischen Justiz. In jeder Dienststelle gibt es Ansprechpartner für die Aufgaben nach dem ASiG. Eine Liste wird dem Auftragnehmer mit Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose (3)

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