Betrieb, Wartung und Instandhaltung der im Eigentum des Landkreises Konstanz befindlichen Eisenbahnstrecke Stahringen - Stockach (Eisenbahninfrastruktur gem. EBO) sowie der dazugehörigen Tankanlage
Der Landkreis Konstanz ist seit 27.06.2012 Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur der Schienenstrecke Stahringen (Einfahrsignal G in km 8,022) – Stockach (Höhe Trapeztafel bei km 17,846). Hierzu gehören in Stockach neben dem vom Personenverkehr genutzten Stumpfgleis am Bahnhofsgebäude auch die für den Güterverkehr nutzbaren Kreuzungsgleise mit den dazugehörigen Weichen und Gleisen. Ebenfalls im Eigentum und damit Bestandteil des Betriebs sowie Wartung und Instandhaltung ist die bestehende Tankanlage des Landkreises in Stockach nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Landkreis plant, die Tankstelle um eine Ver- und Entsorgungseinrichtung für WC-Anlagen in Schienenfahrzeugen zu erweitern, welche dann auch entsprechend Bestandteil des Leistungsumfanges wird. Außerdem ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraums in Containerform für EVU-Personale vorgesehen. Das EIU ist auch für die Bereitstellung und Vermietung von Abstellgleisen, Elektranten und Fremdluftversorgung sowie nach ihrer Fertigstellung für die Vermietung des Aufenthaltsraums in Containerform für EVU-Personale ebenso wie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen für WC-Anlagen zuständig.
Leistungsbestandteil sind weiter die Übernahme der Funktion des Eisenbahnbetriebsleiters für den Landkreis und die Abstimmungen mit der Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg. Ebenso sind die Erstellung der Schienennutzungsbedingungen sowie die Unterstützung des Landkreises bei den eingehenden Trassenanmeldungen sowie bei der Erhebung der Infrastrukturnutzungsentgelte Bestandteil des Leistungsumfangs. Sanierungsmaßnahmen, welche über den Umfang von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen, werden gesondert behandelt und vereinbart und sind in der Kalkulation nicht zu berücksichtigen. Dies ist jedoch durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Landkreis zu begleiten und ggf. umzusetzen. Des weiteren ist der Ersatzneubau des bestehenden elektronischen Stellwerkes in Stockach durch den Landkreis vorgesehen. Bestandteil ist Leistungen ist hierbei auch eine Unterstützung des Landkreises bei den Abstimmungen, die Umsetzung der Maßnahme selbst erfolgt durch externe Firmen.
Der Vertrag tritt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von vsl. 9 Jahren. In Abhängigkeit der Fertigstellung der Elektrifizierung der Strecke ist vorgesehen, den Vertrag vorzeitig erstmalig zum Dezember 2032 kündigen zu können oder bei Verzögerungen der Elektrifizierung auch um max. zwei Jahre bis Dezember 2035 zu verlängern.
Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
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