Die Hansestadt Lüneburg ist verpflichtet nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungs-gesetz obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen unterzubringen.
Der Leistungsumfang ist zwecks Aufgabenabgrenzung dieser Leistungs- und Qualitätsbe-schreibung zu entnehmen.
Leistungen, die an externe Dienstleister vergeben werden, sind nach dieser Leistungs- und Qualitätsbeschreibung zu erbringen.
Die Unterkunft ist mit 50 Plätzen in eigenen Räumen zu betreiben.
Der Dienstleistungszeitraum ist vom 01.01.2025 – 31.12.2027.
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