Die Rheinland Klinikum Neuss GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, in 2024 seine vorhandenen IT-Systeme um eine zukunftsorientierten Portallösung für den Bereich des Entlass- und Überleitungsmanagements zu ergänzen. Die Portallösung, zusammen mit bereits existierenden IT-Systemen, muss die diesbezüglichen MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) zwingend erfüllen, wie auch nach Möglichkeit die zugehörigen KANN-Kriterien.
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