Gegenstand des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Auftragnehmer ist die Belieferung einzelner Funktionsträger und der Verwaltung des Deutschen Bundestages mit Tages- und Wochenzeitungen des In- und Auslands als Druckstücke.
Vertragliche Vereinbarungen über kostenpflichtige Digitalzugänge (auch als kombinierte Print/Digital-Zugänge) sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen.
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