Für das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) sollen ein Dienstleistungsvertrag oder bei einer Losvergabe mehrere Dienstleistungsverträge über die Untersuchung von Oberflächenwasserproben, Grundwasserproben, Bodenproben und Schwebstoffproben auf verschiedene organische Parameter abgeschlossen werden. Die Probenahme gehört nicht zum Umfang der zu vergebenden Leistungen.