Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg verzeichnet aktuell 34 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 29 Tsd. € bis 1,0 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 625 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Rhein-Neckar-Kreis sind Bauarbeiten (55%), Architektur & Ingenieurwesen (20%) und Bildung & Weiterbildung (7%). Weitere relevante Bereiche umfassen Transportdienstleistungen und Transportmittel.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Rhein-Neckar-Kreis zählen Stadtverwaltung Rauenberg (12 Ausschreibungen), Stadt Walldorf (11 Ausschreibungen) sowie Stadt Weinheim (8 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Neubau Kita Kuhweid und MGH Weinheim, Abwasser-, Wasser- und Sanitäranlagen
Neubau Kita Kuhweid und MGH Weinheim, Dacharbeiten
Der Rhein-Neckar-Kreis sowie der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Wiesloch-Walldorf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau einer zweiten Betriebshofausfahrt mit anschließender neuer Gleisverbindungen östlich des Betriebshofes Edingen und einer neuen Überleitverbindung in Edingen West im Rahmen des Projektes Betriebsstabilisierung Strecke 9402.
Die Neckarhalle wird primär für den Schul- und Vereinssport genutzt. Es befindet sich eine ausfahrbare Tribüne für 399 Personen im Inneren der Halle. Im südlichen und östlichen Teil der Liegenschaft sind die Nebenräume verortet. Hier befinden sich das Foyer nebst Hauptzugang, die Dusch- und Umkleideräume, sanitäre Anlagen und Geräteräume. Der Zugang für die Sportler ist im südlichen Teil, über drei Eingänge verteilt, verortet. Bedingt durch den bevorstehenden Rückbau der angrenzenden Schwimmhalle entsteht somit die Erfordernis, die Neckarhalle eigens zu versorgen. Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist, dass die Neckarhalle künftig als Anlaufstelle und Verweilort für Menschen im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses innerhalb der Gemeinde Ilvesheim dienen soll. Das bedeutet, dass das Gebäude für einen bestimmten Zeitraum autark betrieben werden muss. Hierbei ist planerisch auf eine Energieversorgung mittels Stroms aus dem Netz des Energieversorgers von Außen zu verzichten. Hieraus ergibt sich die Aufgabenstellung, ein eigenständiges Wärmeversorgungskonzept und ein zeitweise zu betreibendes Netzersatzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Ferner soll eine spätere Einbindung in ein zukünftiges Nahwärmeversorgungskonzept möglich sein.
Die Neckarhalle wird primär für den Schul- und Vereinssport genutzt. Es befindet sich eine ausfahrbare Tribüne für 399 Personen im Inneren der Halle. Im südlichen und östlichen Teil der Liegenschaft sind die Nebenräume verortet. Hier befinden sich das Foyer nebst Hauptzugang, die Dusch- und Umkleideräume, sanitäre Anlagen und Geräteräume. Der Zugang für die Sportler ist im südlichen Teil, über drei Eingänge verteilt, verortet. Bedingt durch den bevorstehenden Rückbau der angrenzenden Schwimmhalle entsteht somit die Erfordernis, die Neckarhalle eigens zu versorgen. Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist, dass die Neckarhalle künftig als Anlaufstelle und Verweilort für Menschen im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses innerhalb der Gemeinde Ilvesheim dienen soll. Das bedeutet, dass das Gebäude für einen bestimmten Zeitraum autark betrieben werden muss. Hierbei ist planerisch auf eine Energieversorgung mittels Stroms aus dem Netz des Energieversorgers von Außen zu verzichten. Hieraus ergibt sich die Aufgabenstellung, ein eigenständiges Wärmeversorgungskonzept und ein zeitweise zu betreibendes Netzersatzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Ferner soll eine spätere Einbindung in ein zukünftiges Nahwärmeversorgungskonzept möglich sein.
Anbau und Sanierung Sachsenhalle - Abbrucharbeiten
Tragwerksplanung für den Neubau eines Multifunktionsgebäudes mit Bücherei, Schulbetreuungsräumen, Vereins-und Schulungsräumen
Objektplanung Architektur
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