Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Passau, Landkreis, Bayern. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Brandschutzelemente Sanierung
Sonnenschutzanlagen
Aufzug Treppenlift
Aufzug Treppenlift
Bodenbelagsarbeiten: ca. 1710 m² Holz-Industrieparkett, Eicheca. 200 m² Holzpflasterbelag (Stirnholz), Eicheca. 1090 lfm Holz-Sockelleisten, Eiche
Fliesenarbeiten: ca. 540 m² Keramische Wandfliesen, Größe 60*30cmca. 30 m² Keramische Wandfliesen, Größe 60*60cmca. 1400 m² Feinsteinzeug-Bodenfliesen, Größe 60*60cmca. 200 m² Feinsteinzeug-Bodenfliesen, Größe 10*10cmca. 810 lfm Feinsteinzeug-Sockelleistenca. 6 Stück Kristallspiegel, bruchsicher, 60*90cmca. 4 Stück Kristallspiegel, bruchsicher, 60*100cmca. 1 Stück Kristallspiegel, bruchsicher, 60*180cmca. 1 Stück Kristallspiegel, bruchsicher, 60*240mca. 2 Stück Eingangsmatte, 100*100cmca. 1 Stück Eingangsmatte, 300*100cm
Sonnenschutz: 1 Stück Raffstoreanlage, 101*138cm12 Stück Raffstoreanlagen, 276*215cm 2 Stück Raffstoreanlagen, 201*222cm 6 Stück Raffstoreanlagen, 280*223cm 8 Stück Raffstoreanlagen, 280*235cm 1 Stück Raffstoreanlage, 327*183cm 5 Stück Vorbaurollladen, 101*125cm10 Stück Vorbaurollladen, 140*125cm
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-26, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 in der aktuellsten Fassung und dem Leistungsverzeichnis.
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 10 mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-26, DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3 in der aktuellsten Fassung und dem Leistungsverzeichnis.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Tittling zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Der Landkreis Passau, Landkreis in Bayern verzeichnet aktuell 14 aktive Ausschreibungen von insgesamt 519 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 0 € bis 6,3 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 853 Tsd. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Passau, Landkreis sind Bauarbeiten (50%), Architektur & Ingenieurwesen (22%) und Transportmittel (9%). Weitere relevante Bereiche umfassen Post- & Fernmeldedienste und Sicherheitsausrüstung.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Passau, Landkreis zählen stadt pocking (73 Ausschreibungen), landkreis passau (41 Ausschreibungen) sowie stadt hauzenberg (40 Ausschreibungen).
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