Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Neunkirchen, Saarland. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
Der Landkreis Neunkirchen in Saarland verzeichnet aktuell 7 aktive Ausschreibungen von insgesamt 100 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 191 Tsd. € bis 3,8 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 1,6 Mio. €.
Die wichtigsten Branchen bei öffentlichen Vergaben in Neunkirchen sind Architektur & Ingenieurwesen (42%), Bauarbeiten (20%) und Transportmittel (9%). Weitere relevante Bereiche umfassen Reinigung & Umweltschutz und Transportdienstleistungen.
Zu den aktivsten öffentlichen Auftraggebern in Neunkirchen zählen Landkreis Neunkirchen (25 Ausschreibungen), Landesbetrieb für Straßenbau (12 Ausschreibungen) sowie Kreisstadt Neunkirchen (12 Ausschreibungen).
100 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Beschaffung von Sonden und Drainagen Lieferung von folgenden Produkten: - Los 1 - Gastrointestinalsonden exkl. Ernährung - Los 2 - Gastrointestinalsonden inkl. Ernährung - Los 3 - Sonden Zubehör - Los 4 - Darmrohre - Los 5 - Einlaufsysteme - Los 6 - Pleura-/ Thoraxdrainagen - Los 7 - Thoraxpumpen und elektrische Ablaufsysteme - Los 8 - Thoraxablaufsysteme mechanisch - Los 9 - Wunddrainage Allgemein - Los 10 - Wunddrainage - Vakuumdrainage - Los 11 - Drainagen Zubehör
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Tragwerksplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die in Anlage 1 beschrieben Aufteilung in Stufe 1 (Grundstufe) und Stufe 2 bezieht sich nicht auf die Tragwerksplanung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulprogramm, Komponente Obst und Gemü-se, auf Grundlage der Verordnung (EU) 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemü-se, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen, der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbe-stimmungen zur VO (EU) Nr. 1308/2013, der delegierten Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission vom 3. November 2016 zur Ergänzung der VO (EU) Nr. 1308/2013 sowie des Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnis-se-Schulprogrammgesetz - LwErzgSchulproG) in den jeweils geltenden Fassun-gen. Ebenso dient die Strategie für die Umsetzung eines Schulprogramms in Deutsch-land, Region Saarland, Schuljahre 2023/2024 bis 2028/2029 vom 30.03.2023 als Grundlage für die Durchführung des EU-Schulprogramms, Komponente Obst und Gemüse. Ziel des EU-Schulprogramms ist es, den Verzehr von Obst und Gemüse bei Kin-dern, insbesondere bei Kindern im Grundschulalter, durch ein vielseitiges und re-gelmäßiges Angebot an Obst und Gemüse zusätzlich zur bereits bestehenden Mit-tagsverpflegung zu steigern, und so deren Ernährungsgewohnheiten langfristig im Hinblick auf eine gesundheitsfördernde und ausgewogene Kost zu beeinflussen. Gleichzeitig dient das Programm der Absatzförderung von Obst und Gemüse.
Errichtung und Betrieb einer elektronischen Schließanlage
Schülerbeförderung
s. Tourenplan
Der Landesbetrieb für Straßenbau plant die Umstellung der saarländischen Radwegweisung auf das deutschlandweite System der FGSV (M WBR).
RV VS Voruntersuchungen u. Vermessung 2026 - 2028
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