Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen von Landesverwaltungsamt. Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei neuen Vergaben dieser Organisation.
27 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Lieferung von Lagermaterial für Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen über eine Rahmenvereinbarung (Laufzeit 2 Jahre)
Rahmenvertrag (4 Jahre): Wartung der Heizanlagen der kommunalen Wohngebäude
Planungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen nach §§ 38 und 45 HOAI
Ziel der Leistung ist die Umsetzung der im Monitoring-Konzept für die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie beschriebenen Erfassungsarbeiten und folgend der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen die-ser Arten, hier für den Goldenen Scheckenfalter (Euphydryas aurinia), den Großen Feuerfalter (Lycaena dis-par), den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous; = Maculinea nausithous, syn.) und die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) auf ausgewählten Monitoringflächen des Landes- und Bun-desmonitorings im Land Sachsen-Anhalt. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der FFH-Richtlinie an die Europäische Union gelegt. Los 1 - Erfassung und Bewertung des Goldener Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) auf sechs (6) STPE (s. 2.1.1) Los 2 - Erfassung und Bewertung des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) auf zwei (2) STPE (s. 2.1.2) Los 3 - Erfassung und Bewertung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausit-hous) auf drei (3) STPE (s. 2.1.3) Los 4 - Erfassung und Bewertung der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) auf vier (4) STPE (s. 2.1.4) Die Erfassung und Bewertung richtet sich nach den Bewertungsschemata des Bundesamtes für Naturschutz (BfN & BLAK 2017). Die konkreten Monitoringflächen/STPE sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen (Anlage Leistungsbeschreibung).
Auszug: Ziel des Projektes ist das Monitoring der Amphibienpathogene Bd und BSal sowie des BSal-Hauptwirts Feuersalamander in Sachsen-Anhalt mittels eDNA-Methodik. Im Rahmen des Projektes sollen insgesamt 140 Standorte in den relevanten Einzugsgebieten der Bachsysteme im Harz, im Flechtinger Höhenzug, im Zeitzer Forst sowie in der der nordwestlichen Altmark beprobt und die erhaltenen Wasserproben im Labor auf DNA der beiden Erreger sowie der Zielart Feuersalamander untersucht werden. Die im Rahmen dieser Erprobung erhaltenen Ergebnisse sollen in die Entwicklung eines Frühwarnsystems und Monitoring für Amphibienpathogene einfließen und somit einen wichtigen Beitrag für den Schutz der heimischen Amphibienarten leisten. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind die Probenahme an den o. g. Standorten sowie die Laboranalyse der Wasserproben in den Jahren 2026 und 2027. 2. Leistungsumfang 2.1 Untersuchungsgebiet Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) ist deckungsgleich mit den Vorkommensgebieten des Feuersalamanders in Sachsen-Anhalt (vgl. WESTERMANN 2015) und erstreckt sich über vier Regionen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Abb. 1-Abb. 5): • Harz/Südharz • Zeitzer Forst • Flechtinger Höhenzug • Nordwestliche Altmark Innerhalb dieser vier Regionen kommt der Feuersalamander ausschließlich im Harz nahezu flächendeckend vor, während er in den übrigen drei Gebieten nur an ausgewählten und isolierten Bachsystemen zu finden ist. Die eigentlichen Untersuchungsflächen bzw. Beprobungsstandorte befinden sich innerhalb dieser Kulisse an ausgewählten und repräsentativen Bachabschnitten der jeweiligen Bachsysteme. Es handelt sich um insgesamt 140 solcher Standorte, die sich wie folgt auf die vier Regionen verteilen: • Harz/Südharz: 114 Probestellen • Zeitzer Forst: 8 Probestellen • Flechtinger Höhenzug: 7 Probestellen • Nordwestliche Altmark: 11 Probestellen 2.2 Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung 2.2.1 Probenahme Die Probenahme an den insgesamt 140 Beprobungsstandorten soll zeitlich gestaffelt in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen: 2026 – 50 Probestellen (je 2 Probenahmen) 2027 – 90 Probestellen (je 2 Probenahmen) ... 3. Berichte 3.1 Zwischenbericht ... Für den Zwischenbericht gilt folgender Termin: 30.11.2026 3.2 Endbericht ... Für den Endbericht gilt folgender Termin: 30.11.2027 ... 7. Anlagen Anlage 1 – Shape-Datei der 140 Probestellen 8. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02.1_Leistungsbeschreibung und 02.a_Anlage 1 - zur Leistungsbeschreibung.
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im zentralen Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4334NW (Alterode, anteilig ca. 80%) 4334SW (Bräunrode) 4434NW (Annarode) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im Nordostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4434SW (Emseloh) 4534NW (Riestedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0108LSA/FFH0110LSA, anteilig ca. 50%) 4534SW (Allstedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0110LSA, anteilig ca. 60%) 4634NW (Heygendorf, anteilig ca. 40%) 4634SW (Bottendorf, anteilig ca. 15%) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete (s.o.) • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Strombelieferung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz ab 2026
Lieferung von Erdgas für die kommunalen Gebäude der Stadt Leuna
Rahmenvereinbarung für gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen, Service sowie Reparaturleistungen für fünf Saug-Spülfahrzeuge und einen Absetzkipper
Die Leistung dient der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie für Fledermausarten in Sachsen-Anhalt. Gegenstand ist die Ermittlung von Fledermausnachweisen und Monitoringdaten in Gebieten mit Kenntnisdefiziten mittels Erfassungen durch Netzfänge, Telemetrie und bioakustische Erfassungen im Jahr 2026. Ziel der Leistung ist der Nachweis von Fledermausarten in bestimmten Bereichen Sachsen-Anhalts mit Kenntnisdefiziten zur Vervollständigung der Kenntnis der Verbreitungssituation in der FFH-Berichtsperiode 2025-2030.
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Wasserzählern - Gartenwasserzähler, Ringkolbenwasserzähler, Steigrohrzähler und Hauswasserzähler MID
Ziel des Projektes ist die Erfassung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation von Amphibienarten im Nordwesten des Landes Sachsen-Anhalt zwischen den Ortschaften Schmölau, Arendsee, Brome und Stendal. Die Erfassung soll mit einem besonderen Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erfolgen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2029 auf insgesamt ca. 15 Messtischblättern. Die Leistung wird in drei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann. Untersuchungsgebiete: Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im nördlichen und westelbischen Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Gardelegen im Norden, Weferlingen im Westen und Magdeburg im Südosten (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich größtenteils im nördlichen Bördekreis und beinhaltet kleinere Anteile in den Landkreisen Salzwedel und Stendal. Es wird im Westen durch die Landesgrenze zu Niedersachsen und im Osten durch den Verlauf der Elbe begrenzt. Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt vier Lose. Los 1 - Zwischen Gardelegen und Dolle Los 2 - Zwischen Oebisfelde und Brumby Los 3 – Zwischen Cröchern und Wanzleben Los 4 – Zwischen Mahlwinkel und Magdeburg In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
Ziel des Projektes ist die Erfassung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation von Amphibienarten im Nordwesten des Landes Sachsen-Anhalt zwischen den Ortschaften Schmölau, Arendsee, Brome und Stendal. Die Erfassung soll mit einem besonderen Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie erfolgen. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2026 auf insgesamt ca. 15 Messtischblättern. Die Leistung wird in drei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann. Los 1 - Zwischen Salzwedel und Brome Los 2 - Zwischen Arendsee und Klötze Los 3 – Zwischen Kleinau und Stendal Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordwesten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Schmölau im Nordwesten, Brome im Südwesten, Arendsee im Nordosten sowie Stendal im Südosten (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich größtenteils im Altmarkkreis Salzwedel und zu geringeren Anteilen im Landkreis Stendal Es wird im Norden und Westen durch die Landesgrenze zu Niedersachsen begrenzt. Im Süden verläuft das UG bis auf Höhe von Stendal, Schwiesau und Brome. Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt drei Lose. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung des Edelkrebses (Astacus astacus) und der invasiven Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorkrebs (Procambarus fallax) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) unter Berücksichtigung und Prüfung von Altnachweisen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes des Edelkrebses. Dazu sind in den vorausgewählten Gewässern aktuelle Untersuchungen und Erhebungen der Krebsarten sowie der für die Bewertung erforderlichen Habitat- und Beeinträchtigungsparameter nach standardisierter Methode vorzunehmen. 2 Leistungsumfang 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Der Untersuchungsraum für die Erfassung der Krebsarten umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte. Die Abb.1 in Anlage 1.1 zeigt die Lage im Land. Es soll möglichst nicht von den definierten Untersuchungsgebieten abgewichen werden. In den benannten Untersuchungsgebieten sind durch den AN geeignete Untersuchungsstandorte im Gelände festzulegen. Pro Untersuchungsgebiet (Tab. 1) ist ein konkreter Untersuchungsstandort mit 10 Krebskörben einzurichten (s. Ziffer 2.2.1). Für die Einrichtung der Probestellen für den Edelkrebs, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern des Edelkrebses sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Bewertungsschemas von TROSCHEL 2006 (Anlage 1.3). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines FFH-Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.4; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.2.2). 2.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. In den Untersuchungsgebieten sind durch den AN konkrete Untersuchungsstandorte bzw. Probestrecken festzulegen, die sich an früheren Nachweisen und den Habitatstrukturen orientieren sollen, wobei FFH-Gebietsgrenzen nicht zwingend zu berücksichtigen sind. Eine Probestrecke bzw. -fläche zur Untersuchung des Edelkrebses soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge zwischen 100 m und 500 m aufweisen. Die Krebserfassung erfolgt an den ausgewählten Probestellen mittels des Einsatzes von köderbestückten Krebskörben. Als Köder soll Leber (Schwein oder Rind) oder handelsübliche Boilies (Angelzubehör) verwendet werden. Die beköderten Krebskörbe werden vornehmlich an strömungsberuhigten Stellen der Gewässer, wie beispielsweise tiefen Kolken, platziert. Zur zusätzlichen Stabilisierung werden die Körbe mit Leinen vor dem Wegdriften geschützt. Es ist darauf zu achten, dass die Krebskorbeingänge unter Wasser liegen und Kontakt zum Untergrund haben, so dass die Krebse das Innere der Reusen ungehindert erreichen können. Pro Untersuchungsstandort/Probestrecke sollen zehn nummerierte Krebskörbe (1-10) zum Einsatz kommen, die über einen Zeitraum von ca. 1 Woche etwa alle zwei Tage kontrolliert und gleichzeitig neu beködert werden (insgesamt drei Kontrollgänge pro Korb im Gewässer/Gewässerabschnitt). Die Desinfektion der Krebskörbe ist vor dem Wechsel der Probestellen dringend erforderlich, um möglichen Krankheitserregern (Krebspest) vorzubeugen (handelsübliches Desinfektionsspray mit Wirksamkein gegen Pilze o.ä.). Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. In Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen sollen die Erfassungen zu den für den Edelkrebs am besten geeigneten Monaten, d.h. zwischen Anfang Mai und Ende Oktober, durchgeführt werden. Alle Erfassungsarbeiten sind 2026 abzuschließen. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02)
Teilleistung 1 (Prüfung und Eingabe der Daten 2024) -die von der Staatlichen Vogelschutzwarte übergebenen analogen Originalzählunterlagen aus 2024 (von ca. 40 Zählrouten) zu prüfen (plausible Revierabgrenzungen, Einhaltung der Methodenvorgaben, exakte Übertragung der Daten aus den Artkarten in die Zählbögen, die stichprobenartige Überprüfung der Daten von Tages- auf Artkarten), -die digital über die NaturaList-App eingegebenen Daten aus 2024 (von ca. 65 Zählrouten) auf Vollständigkeit und korrekte Eingabe sowie die automatisierten Revierabgrenzungen auf Plausibilität zu prüfen, -offensichtliche Fehler zu korrigieren, Unklarheiten und Korrekturbedarf mit den Kartierenden abzustimmen, Fehler bei der Dateneingabe in ornitho.de/NaturaList und nicht plausible Revierabgrenzungen zu korrigieren bzw. mit der bundesweiten Koordination abzustimmen, -die Daten aus 2024 mit denen der Vorjahre abzugleichen und ggf. auftretende ungewöhnliche Bestandssprünge auf Plausibilität zu prüfen und bei den Kartierenden zu hinterfragen, -die korrigierten analog erhobenen Daten aus dem Jahr 2024 in die vorgegebene Datenbank einzugeben sowie der Bundeskoordination (DDA) und der Staatlichen Vogelschutzwarte zu übergeben, -bei Prüfroutinen auffallende Unstimmigkeiten zu überprüfen und zu korrigieren, -die Originaldaten der jeweils 4 Begehungen von 10 analog kartierten Probeflächen aus 2024 mittels Digibird nachzudigitalisieren, so dass sie in ornitho.de/dbird verfügbar sind, -die Datenbank laufend zu pflegen. Die Teilleistung 1 ist bis zum 30.04.2026 zu erbringen. Teilleistung 2 (Koordination und Betreuung 2026): -regelmäßige Absprachen mit der bundesweiten Koordinationsstelle des MhB (DDA) über Neuerungen des Programms zu treffen und am bundesweiten Brutvogel-Monitoringtreffen 2026 oder anderen MhB-Beratungen teilzunehmen (entweder in Präsenz oder bei einer Videokonferenz), -Kartierenden vor Beginn der ersten Erfassungsperiode (spätestens bis Anfang März) mit den Zählunterlagen und weiteren Informationen zu versorgen sowie neue Kartierende mit den Methodenvorgaben vertraut zu machen, -für die digitale Kartierung über ornitho.de/NaturaList zu werben und den Kartierenden dabei methodisch Hilfestellung zu leisten, -während und nach der Zählsaison 2026 den Kartierenden für Auskünfte und Hilfestellungen bei der Auswertung zur Verfügung zu stehen, -Kartierenden bei der automatisierten Auswertung der Kartierdaten und der Interpretation und ggf. Korrektur der Auswerteergebnisse zu unterstützen, -Kontakt zum Bundeskoordinator des MhB beim DDA zu halten und ggf. nötige Routenkorrekturen vorzunehmen, -Informationen der bundesweiten Koordinationsstelle, z.B. zum digitalen Kartieren und Auswerten, zeitnah den Kartierenden weiterzuleiten, -Probeflächenvergabe für Sachsen-Anhalt auf der DDA-Homepage bzw. ornitho.de laufend halten, für die Widerbesetzung aufgegebener und Besetzung neuer Probeflächen zu werben, -der Staatlichen Vogelschutzwarte mit Auskünften zum MhB zu Verfügung zu stehen, -die Datenbank und Vergabeübersicht laufend zu pflegen und aktuell zu halten. Die Teilleistung 2 ist bis zum 30.06.2026 zu erbringen. Teilleistung 3 (Prüfung und Eingabe der Daten 2025):Gleich wie Teilleistung 1 nur für 2025;bis zum 31.10.2026 zu erbringen. Teilleistung 4 (Koordination und Betreuung 2027):Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2027;bis zum 30.06.2027 zu erbringen. Teilleistung 5 (Prüfung und Eingabe der Daten 2026):Gleich wie Teilleistung 1 nur in 2026;bis zum 31.10.2027 zu erbringen. Teilleistung 6 (Koordination und Betreuung 2028):Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2028;bis zum 30.06.2028 zu erbringen. Teilleistung 7 (Prüfung und Eingabe der Daten 2027):Gleich wie Teilleistung 1 nur für 2027;bis zum 31.10.2028 zu erbringen. Teilleistung 8 (Koordination und Betreuung 2029)Gleich wie Teilleistung 2 nur für 2029;bis zum 31.10.2028 zu erbringen. Teilleistung 9 (Prüfung und Eingabe der Daten 2028): Gleich wie iTeilleistung 1 nur für 2028;bis zum 31.10.2029 zu erbringen.
Subunternehmerleistungen mit Kleinbus (mind. 8 Fahrgastplätze) im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Börde
Lieferung von Erdgas für die kommunalen Gebäude der Stadt Leuna
Mit Bidfix erhalten Sie automatische Benachrichtigungen und KI-gestützte Analysen für alle relevanten Vergaben.
Entdecken Sie weitere öffentliche Auftraggeber und ihre Ausschreibungen