Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz. Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei neuen Vergaben dieser Organisation.
8 Ausschreibungen
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose Die Leistung beinhaltet Wiederholungsuntersuchungen zur Einschätzung des Erhaltungsgrades von Vorkommen ausgewählter FFH-Lebensraumtypen sowie weiterer Biotope und LRT im Bereich festgelegter Untersuchungsflächen (UF) im Landesgebiet von Sachsen-Anhalt. Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. Die Lage der Untersuchungsflächen sowie die für jede Einzelfläche durchzuführenden Aufgaben sind in folgenden Anlagen beschrieben: • Anlage Einzelaufgaben Los 1 bis 6 (inkl. Untersuchungsflächen-Shape) Die in den Anlagen aufgeführten Aufgaben und sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vollständig zu erarbeiten. Zu beachten sind die Kartiervorschriften und Monitoringkonzepte des Bundes und Landes Sachsen-Anhalt sowie die darin aufgeführten optimalen Kartierzeiträume. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind mindestens 60 % der Gesamtleistung als selbständig verwertbare Ergebnisse zu erbringen und dem AG zu übergeben. Es ist eine Teilabrechnung in Höhe der prozentual erbrachten Leistung vorzunehmen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. weiter Informationen finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Lose sowie in Anlage 02 Leistungsbeschreibung
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im Nordostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4434SW (Emseloh) 4534NW (Riestedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0108LSA/FFH0110LSA, anteilig ca. 50%) 4534SW (Allstedt, aufgrund von großflächigem Schutzgebiet FFH0110LSA, anteilig ca. 60%) 4634NW (Heygendorf, anteilig ca. 40%) 4634SW (Bottendorf, anteilig ca. 15%) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete (s.o.) • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im zentralen Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4334NW (Alterode, anteilig ca. 80%) 4334SW (Bräunrode) 4434NW (Annarode) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Los 1: Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoringgebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region Los 2: Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 7 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2d enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erhebung von Daten im Rahmen des FFH-Monitorings der Säugetierarten nach Anhang IV Haselmaus (Muscardinus avellanarius) und Wildkatze (Felis silvestris). Hierzu sind im Gelände gezielte Untersuchungen zu Vorkommen der beiden Arten durchzuführen – Details siehe Ziffer 2 (Lose). Die Arbeiten dienen als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Arten gemäß FFH-Richtlinie. 2 Lose Die gesamte Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: • Los 1 Suche nach Vorkommen der Haselmaus und Einrichtung eines Monitoringgebietes am nördlichen Harzrand/Atlantische Biogeographische Region Los 1 umfasst die Suche nach Vorkommen der Haselmaus (Muscardinus avellanarius, Anhang IV FFH-RL) am nördlichen Harzrand bzw. im Nordharzvorland in der Atlantischen Biogeographischen Region Sachsen-Anhalts. Sofern ein aktuelles Vorkommen der Haselmaus festgestellt wird, ist ein Monitoringgebiet gemäß den Vorgaben für das FFH-Stichprobenmonitoring von Bund und Land einzurichten (Atlantische BGR: Totalzensus). • Los 2 Untersuchungen zum Verbreitungsgebiet der Wildkatze im Nordosten Sachsen-Anhalts Los 2 umfasst die gezielte Suche nach Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris, Anhang IV FFH-RL) am gegenwärtigen nordöstlichen Rand ihres Verbreitungsgebietes im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Detailierte Beschreibungen in den Losen
FFH0101LSA „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg“ (Gebietsgröße: 6.022 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Das bezeichnete FFH-Gebiet wird flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 2.1 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Angaben LRT und Biotope (Nicht-LRT) (laut FFH-Ersterfassung) im FFH-Gebiet 0101LSA zur Ermittlung des Kartierumfangs. Die Ergebnisse der bereits 20 Jahre zurückliegenden Ersterfassung, insbesondere die Anzahl der Polygone, können dabei nur als grober Anhaltspunkt dienen.^ 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für das FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen und Verteilung im Gebiet, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung der Erhaltungszustände, Begründung für LRT-Verlustflächen, Gründe für Verschlechterung des Erhaltungszustandes der LRT), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen) • Fotodokumentation Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen.
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Bachmuschel (Unio crassus), Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Stichprobenmonitoring Bachmuschel (Bundes-und Landesmonitoring) 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Art Bachmuschel des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlage 1.3). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. weitere Angaben siehe Anlage 03 Leistungsbeschreibung
Das Landesamt verpachtet die Kantine im Dienstgebäude Reideburger Straße 47 in 06116 Halle (Saale). Es ist eine Pachtlaufzeit von 4 Jahren vorgesehen. Aufgabe der Kantine ist es, den Beschäftigten in der Mittagspause mindestens zwei schmackhafte, ausgewogene, ausreichende, preiswerte und - in der Regel - warme Mittagessen (mindestens ein Menü vegetarisch oder vegan) anzubieten. Der Pächter übernimmt die Bewirtschaftung einer Kantinenverkaufseinrichtung im LAU auf der Grundlage eines abzuschließenden Pachtvertrages gemäß den Richtlinien für Kantinen bei Behörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt (Anlagen 13 und 14). Grundlegende Öffnungszeiten der Kantine: Montag bis Freitag von 11:30 bis 14:00 Uhr. Der Verpflegungsbetrieb sollte durch Anlieferung der fertigen Speisen-Komponenten in Wärmebehältern sowie von frischen Salaten in Salatboxen erfolgen. Hierbei gilt es, ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Speisenangebot zu gewährleisten. Hierfür steht eine Verteilküche (Austeilküche) mit Küchen-Komponenten zum Frischzubereiten zur Verfügung. Der Pächter übernimmt die Verpflegung in eigener wirtschaftlicher Verantwortung und auf eigenes Risiko. Vom Verpächter erfolgt keine unmittelbare finanzielle Unterstützung; eine Pacht an den Verpächter ist nicht zu entrichten. Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung trägt der Verpächter. Kantinenräume sind Diensträume. Zu den Kantinenräumen gehören die Küchen-, Vorrats-, Verkaufs- und Lagerräume, der Speisesaal, die Aufenthaltsräume und Toiletten sowie die dazugehörenden Flure und Vorräume. Die Kantine verfügt über 50 Sitzplätze, im Sommer stehen zusätzlich 30 Sitzplätze auf der Terrasse zur Verfügung. Beschreibung und Ausstattung der Kantine ist in den Anlagen 1 bis 3 der Leistungsbeschreibung ausgeführt. Die Pächter legen zur Preiskalkulation für das Versorgungsangebot zusammen mit ihrem Gebot auch einen Musterspeiseplan für 1 bis 2 Wochen einschließlich der Mengenanteile je Essen, sowie eine Preiskalkulation für Mittagessen und sonstige Speisen und Getränke vor. Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Kantine erwünscht. Der Pächter übernimmt exklusiv das Catering bei Veranstaltungen im Landesamt. Es ist mit ca. 5 Veranstaltungen pro Jahr (2x ca. 80 Personen und 3x ca. 30 Personen) zu rechnen.
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung des Edelkrebses (Astacus astacus) und der invasiven Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorkrebs (Procambarus fallax) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) unter Berücksichtigung und Prüfung von Altnachweisen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes des Edelkrebses. Dazu sind in den vorausgewählten Gewässern aktuelle Untersuchungen und Erhebungen der Krebsarten sowie der für die Bewertung erforderlichen Habitat- und Beeinträchtigungsparameter nach standardisierter Methode vorzunehmen. 2 Leistungsumfang 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Der Untersuchungsraum für die Erfassung der Krebsarten umfasst die in Anlage 1.2, Tab. 1 aufgeführten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte. Die Abb.1 in Anlage 1.1 zeigt die Lage im Land. Es soll möglichst nicht von den definierten Untersuchungsgebieten abgewichen werden. In den benannten Untersuchungsgebieten sind durch den AN geeignete Untersuchungsstandorte im Gelände festzulegen. Pro Untersuchungsgebiet (Tab. 1) ist ein konkreter Untersuchungsstandort mit 10 Krebskörben einzurichten (s. Ziffer 2.2.1). Für die Einrichtung der Probestellen für den Edelkrebs, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern des Edelkrebses sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Bewertungsschemas von TROSCHEL 2006 (Anlage 1.3). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines FFH-Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.4; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.2.2). 2.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. In den Untersuchungsgebieten sind durch den AN konkrete Untersuchungsstandorte bzw. Probestrecken festzulegen, die sich an früheren Nachweisen und den Habitatstrukturen orientieren sollen, wobei FFH-Gebietsgrenzen nicht zwingend zu berücksichtigen sind. Eine Probestrecke bzw. -fläche zur Untersuchung des Edelkrebses soll, je nach Möglichkeit im Gelände, eine Länge zwischen 100 m und 500 m aufweisen. Die Krebserfassung erfolgt an den ausgewählten Probestellen mittels des Einsatzes von köderbestückten Krebskörben. Als Köder soll Leber (Schwein oder Rind) oder handelsübliche Boilies (Angelzubehör) verwendet werden. Die beköderten Krebskörbe werden vornehmlich an strömungsberuhigten Stellen der Gewässer, wie beispielsweise tiefen Kolken, platziert. Zur zusätzlichen Stabilisierung werden die Körbe mit Leinen vor dem Wegdriften geschützt. Es ist darauf zu achten, dass die Krebskorbeingänge unter Wasser liegen und Kontakt zum Untergrund haben, so dass die Krebse das Innere der Reusen ungehindert erreichen können. Pro Untersuchungsstandort/Probestrecke sollen zehn nummerierte Krebskörbe (1-10) zum Einsatz kommen, die über einen Zeitraum von ca. 1 Woche etwa alle zwei Tage kontrolliert und gleichzeitig neu beködert werden (insgesamt drei Kontrollgänge pro Korb im Gewässer/Gewässerabschnitt). Die Desinfektion der Krebskörbe ist vor dem Wechsel der Probestellen dringend erforderlich, um möglichen Krankheitserregern (Krebspest) vorzubeugen (handelsübliches Desinfektionsspray mit Wirksamkein gegen Pilze o.ä.). Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sind jeweils zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen zu können. In Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen sollen die Erfassungen zu den für den Edelkrebs am besten geeigneten Monaten, d.h. zwischen Anfang Mai und Ende Oktober, durchgeführt werden. Alle Erfassungsarbeiten sind 2026 abzuschließen. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02)
Ziel des Projektes ist die Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt zwischen den Ortschaften Stendal und Rogätz. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Amphibieninventars sowie der an den Laichgewässern vorhandenen Prädatoren (insbes. Waschbär) an insgesamt mindestens 3 Begehungsterminen. Sie umfasst zudem eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2025. Die Leistung wird in zwei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann. Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Nordosten Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Stendal im Norden und Rogätz im Süden (vgl. Abb. 1). Das UG befindet sich größtenteils im Landkreis Stendal und zu kleinen Anteilen im Landkreis Börde. Es wird im Osten durch den Verlauf der Elbe begrenzt und reicht im Westen bis an die Colbitz Letzlinger Heide heran. Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt zwei Lose.
Mit Bidfix erhalten Sie automatische Benachrichtigungen und KI-gestützte Analysen für alle relevanten Vergaben.
Entdecken Sie weitere öffentliche Auftraggeber und ihre Ausschreibungen