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38 Ausschreibungen (Seite 1 von 3)
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu den Deichbauvorhaben Wilkens Brack (Los 1), Müggendorf (Los 2) und Wentdorf (Los 3)
Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur Ermittlung territorialer Vorkommen als Basis für rechtssichere Entnahmen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring. Der Wolf ist eine geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung umfasst Teilbereiche Brandenburgs.
Überprüfung ausgewählter Nachweise invasiver Neophyten
In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1.000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren. Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (Lebensraumtyp oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
Im HNV-Farmland-Monitoring wurde nur die Agrarlandschaftsfläche betrachtet. Mit dem Ökosystem-Monitoring (ÖSM) wird dieses auf ein Monitoring der Gesamtlandschaft erweitert. Auf der Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen werden durch regelmäßige Biotopkartierungen mit einer bundesweit standardisierten Methodik die Häufigkeit sowie der Zustand und Veränderungen von Ökosystemen der Gesamtlandschaft erfasst. Im Gegensatz zum HNV-Farmland-Monitoring werden im ÖSM innerhalb der Stichprobenfläche (SPF) alle Nutzungs- und Biotoptypen erfasst und bewertet, d.h. es werden bisher nicht erfasste Ökosystemtypen eingeschlossen (z.B. Gewässer, Wälder, Verkehrsflächen und Siedlungs-gebiete, aber auch kleinräumige Biotoptypen wie Löss- oder Lehmwände, Höhlen oder Quellen, welche von großer Bedeutung für spezifische Tier- und Pflanzenarten sind). Die Erfassung der Agrarlandschaft nach der Methodik des HNV-Farmland-Monitorings wird in das ÖSM integriert und eine Gesamterfassung durchgeführt (siehe Anlage LB 1). Im Folgenden wird als ÖSM die Gesamtkartierung inklusive HNV-Farmland-Monitoring bezeichnet. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, für die Koordination des Monitorings und für die Hochrechnung der Indikatorwerte ist als fachliche Koordinierungsstelle das Bundesamt für Naturschutz (BfN) verantwortlich, ggf. in Zusammenarbeit mit durch das BfN beauftragten Auftragnehmenden.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergeben sich für die Länder fortlaufende Verpflichtungen zur Beobachtung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft (§ 6 Abs. 3 BNatSchG). Diese bundesrechtlichen Vorgaben werden durch die landesrechtlichen Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP) konkretisiert und ergänzt. Im Rahmen der Novellierung des LNatSchG RLP in 2015 sowie des BNatSchG in 2022 erfolgte eine Erweiterung des Katalogs der besonders geschützten Biotope um die gefährdeten Biotoptypen Felsflurkomplexe, Binnendünen, Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich in § 15 LNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) sowie um die Mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern in § 30 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope). Darüber hinaus ergeben sich aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU-WVO) neue Verpflichtungen auf europäischer Ebene. Die Verordnung fordert eine umfassende Kenntnis über den Zustand von mindestens 90 % der FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) bis spätestens 2030. Bis 2040 soll die Erfassung vollständig abgeschlossen sein. Die zuvor genannten Erweiterungen von BNatSchG und LNatSchG sowie die Zielvorgaben der EU-WVO erhöhen die Anforderungen an die systematische Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2020 wurde zunächst mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel begonnen (= Grünlandkartierung). Die Kartierung wird dabei in Jahresintervallen durchgeführt, d. h. pro Jahr wird eine festgelegte Anzahl von Landkreisen erfasst, und so sukzessiv das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland in Rheinland-Pfalz erfasst. Ab dem Jahr 2027 soll die Kartierung der geschützten Grünlandbiotope aus Anlage LB 2 um weitere gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen aus Anlage LB 4 und Anlage LB 5 erweitert werden (= Biotopkartierung). Im Folgenden wird der Begriff Biotopkartierung als Überbegriff für die Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT, inkl. Grünlandbiotopen verwendet. Die Biotopkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) durchgeführt, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Kartierung in den einzelnen Landkreisen erfolgt durch sogenannte Fachbüros. Zur Unterstützung bei der Biotopkartierung möchte sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Auftragnehmer (AN) oder Koordinator genannt. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht aus den in Kapitel 2 beschriebenen Teilleistungen. Die Leistungserbringung des Koordinators ist eng an die Leistungserbringung der Biotopkartierung geknüpft. Daher orientiert sich die Vertragslaufzeit der hier beschriebenen Leistungen an denen der Biotopkartierung (vgl. Anlage LB 3). Zu Beginn jeden Jahres startet die Biotopkartierung in einer festgelegten Anzahl von Landkreisen. Die Vertragslaufzeit der Biotopkartierung startet daher jährlich mit der Erteilung des Zuschlags am Anfang des Jahres (meist im Januar oder Februar) und endet im Folgejahr am 30.08. Dieser Zeitraum wird im folgenden Kartierdurchgang genannt. Damit hat ein Kartierdurchgang eine Laufzeit von ca. 1,5 Jahren (vgl. Abbildung 1). Die Beauftragung des AN erfolgt vor dem Hintergrund dieser Kartierdurchgänge für den Zeitraum von 2 Jahren und 8 Monaten (vgl. Abbildung 1; von 2026 bis Ende August 2028). Im Vertragszeitraum wurde bisher lediglich festgelegt, dass der Kartierdurchgang 1 d.h. die Grünlandkartierung 2026 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim durchgeführt werden soll. Für den Kartierdurchgang 2 sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, in denen die Biotopkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt. Eine Übersicht, bezogen auf den Kartierdurchgang 1, über die Landkreise Ahrweiler (10 Lose), Mayen-Koblenz (6 Lose) und Bad Dürkheim (2 Los), die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) befinden sich in Anlage LB 1 der "Informationen zur Grünlandkartierung in 2026 sowie Datenpakete_für_die_Los 1-18" . Informationen zu den, von den Fachbüros im Rahmen der Grünlandkartierung 2026 zu erbringenden Leistungen, sind der Leistungsbeschreibung "Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2026" in Anlage LB 3 zu entnehmen. Für den Kartierdurchgang 2 werden die Landkreise, die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) sowie den Umfang der zu erfassenden Biotoptypen zu Beginn des Kartierdurchgangs bzw. zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis darüber hat mitgeteilt.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, im Rahmen eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Grundlage des EVB-IT Erstellungsvertrages abzuschließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Anpassung, Weiterentwicklung und Betriebsunterstützung ausgewählter IT-Fachverfahren der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere die fortlaufende Weiterentwicklung bestehender Funktionalitäten, die Anpassung an geänderte rechtliche und fachliche Anforderungen, die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit sowie die Unterstützung bei Betrieb und Pflege der betroffenen IT-Fachverfahren.
Monitoring Phytoplankton Flüsse 2026 bis 2028
In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 130 Arten aus der Gruppe der Tagfalter (Papilionidae, Hesperiidae, Pieridae, Nymphalidae, Lycaenidae, Riodinidae) und 18 Arten aus der Familie der Widderchen (Zygaenidae) vor (Rote Liste der Großschmetterlinge in Rheinland-Pfalz 2014). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese im Modul "Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene" in Rheinland-Pfalz auf 60 SPF durch Transektzählungen erfasst. Die Erfassung stellt einen gesamtlandschaftlichen, zufälligen Querschnitt durch die SPF dar. Hierzu wird eine festgelegte Route mehrmals im Jahr begangen und alle adulten Individuen, welche innerhalb eines gedachten "Erfassungsquaders" um die kartierende Person herum beobachtet werden, punktgenau erfasst. Die Erhebungsfrequenz beträgt vier Jahre. Da es bei Insekten oft zu ausgeprägten Populationsschwankungen kommt, werden sieben ausgewählte Stichprobenflächen jährlich begangen (Unterstichprobe). Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Fol-genden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartierenden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) Festlegung und Digitalisierung von 1,5 km langen Transekten entlang öffentlicher Wege durch die 1 km² großen SPF nach den Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 2) Punkt- und artgenaue Erfassung der adulten Tagfalter und Widderchen (Art, Anzahl der Individuen) entlang der Transekte an fünf Terminen zwischen 01. Mai bis 13. August gemäß des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 3.1). 3) Abgabe der Daten (Transekte sowie digital aufbereitete Kartierungsergebnisse der unter 2) erhobenen Daten). Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausführungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen Anpassungen kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
Bundesweites Insektenmonitoring Das bundesweite Insektenmonitoring ist Teil des "Aktionsprogramms Insektenschutz". Es wird damit ein bundesweites Monitoringprogramm aufgebaut, welches Biomasse, Artenvielfalt und Individuenzahlen ausgewählter Indikatorgruppen einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst. Das Programm besteht aus den zwei Säulen "Monitoring häufiger Insekten" und "Monitoring seltener Insekten". Beide Säulen sind modular aufgebaut und beinhalten Einzelbausteinen zu verschiedenen Arten(gruppen). Mit dem "Monitoring häufiger Insekten" werden häufige Insekten der Gesamtlandschaft erfasst. Dafür wird überwiegend die Flächenkulisse der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (SPF, 1 x 1 km) genutzt. Diese ist ebenfalls Bestandteil weiterer naturschutzrelevanter Monitoringprogramme (Monitoring häufiger Brutvögel, Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert, Ökosystem-Monitoring). Dadurch bietet sich die Möglichkeit der synergistischen Datenauswertung, sodass zukünftig Aussagen hinsichtlich größerer kausaler Zusammenhänge ermöglicht werden. Das "Monitoring seltener Insekten" dient der Erfassung seltener und gefährdeter Insekten sowie von Insekten seltener Lebensräume. Diese können auf den bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen nicht ausreichend erfasst werden, deshalb werden hierfür spezifische Flächenkulissen genutzt. Monitoring häufiger Insekten: Heuschrecken im Grünland Heuschrecken besiedeln ein breites Spektrum von Offenlandhabitaten. Sie reagieren empfindlich auf Veränderungen des Lebensraums sowohl hinsichtlich der Landnutzung als auch des Klimas und eignen sich deshalb gut als Indikator für Umweltveränderungen. In Rheinland-Pfalz kommen nach letztem Kenntnisstand 60 Arten aus der Gruppe der Heuschrecken (Ensifera, Caelifera) und Fangschrecken (Mantodea) vor (Rote Liste und Gesamtartenliste der Geradflügler in Rheinland-Pfalz 2019). Im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings werden diese beiden Gruppen im Modul "Heuschrecken im Grünland" jährlich auf 12 Stichprobenflächen (SPF) erfasst. Die Erfassung schließt Fangschrecken mit ein, auch wenn diese im Folgenden nicht explizit benannt werden. Die Erfassung setzt sich aus einer quantitativen Erfassung mittels Isolationsquadrat sowie einer ergänzenden qualitativen Erfassung zusammen. Dabei werden alle vorgefundenen Larven und Imagines der Heuschrecken sowie Fangschrecken erfasst. Die Daten werden in den Bundesländern erhoben, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist für koordinierende und länderübergreifende Aufgaben wie die bundesweite Datenzusammenführung und Auswertung verantwortlich. Für die Umsetzung des bundesweiten Insektenmonito-rings in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Zur Durchführung der Kartierung möchte sich das LfU, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, externen Kartie-renden, im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt, bedienen. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht im Kern aus: 1) der Auswahl der Beprobungsflächen (2.500 m² Größe) innerhalb von 1 km² großen SPF nach Vorgaben des vom AG bereitgestellten Methodenhandbuchs (Anlage LB 1 Kapitel 2.1 und 3.2), 2) der quantitativen und qualitativen Erfassung von Heuschrecken und Fangschrecken sowie der Erfassung von Umweltvariablen nach der vom AG bereitgestellten aktuellsten Erfas-sungsanleitung (Anlage LB 1 Kapitel 3.2), 3) der Digitalisierung und Abgabe der unter 1) und 2) erhobenen Daten. Die Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3, die Ausfüh-rungsbestimmungen Kapitel 6 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da sich das bundesweite Insektenmonitoring nach wie vor in einem Stadium der kontinuierlichen Entwicklung und Anpassung durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) befindet, kann es fortlaufend zu kleineren methodischen, jedoch nicht kalkulationsrelevanten Anpassungen des Methodenhandbuchs kommen, die dem AN durch den AG mitgeteilt werden. Diese haben keine Auswirkungen auf den Umfang der zu erbringenden Leistungen.
Zur Erfüllung der Pflichten nach EU-WRRL zur Ermittlung und Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind regelmäßige Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Das Monitoring umfasst hierbei die Grundwasserprobenahme und Analytik in Grundwasserkörpern, die sich nach EU-WRRL derzeit in einem schlechten chemischen Zustand befinden. Zusätzlich werden über das LfU Brandenburg in einem landesweiten, verdichtenden Monitoring die hydrochemischen Verhältnisse der oberflächennahen Grundwasserleiter, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffkonzentrationen im Grundwasser, untersucht. Gegenstand des Auftrags ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz seit 1978 das zentrale Immissionsmessnetz "ZI-MEN". Das Messnetz dient der Erfüllung der gesetzlichen Messverpflichtung nach der 39. BImSchV und der Überwachung, der in ihr festgelegten Ziel- und Grenzwerte. In diesem Kon-text wird der Luftschadstoff Feinstaub mit den Fraktionen PM10 und PM2,5 an 24 Messstellen mit kontinuierlich registrierenden Analysatoren bestimmt. Die derzeit dafür eingesetzten Geräte sind am Ende ihrer Betriebszeit angelangt, weswegen in den nächsten vier Jahren sukzessiv alle 29 Messplätze des Luftmessnetzes durch aktuelle Messtechnik ersetzt werden sollen. Aus diesem Grund soll mit dem hier zugrunde liegenden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinba-rung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Das Messnetz soll künftig mit Messgeräten bestückt werden, die mit rein optischer Analytik die Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 in einem Gerät bestimmen können.
Die Fachanwendung AKSWV (Auskunftssystem Anlagenstammdaten Wasserversorgung) dient der Erfassung und Pflege der Stammdaten zur Wasserversorgung von Rheinland-Pfalz. Mit dieser Anwendung werden die diesbezüglichen Daten der Wasserversorgungsbetreiber, Wasserwerke, Wasserfassungen und Wasserschutzgebiete erfasst und entsprechend ihrer hierarchischen Zusammenhänge strukturiert gespeichert. Die Stammdaten der AKSWV-Datenbank werden sowohl von den verschiedenen Dienststellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung, als auch von der Gesundheitsverwaltung, insbesondere für das Trinkwasser-Informationssystem (TWIST) genutzt. Die Fachanwendung AKSWV greift ihrerseits auf die in der Roh- und Trinkwasser-Stammdatenbank gespeicherten Messwerte zurück und zeigt diese bei den zugehörigen Objekten der Wasserversorgung zur Information an. AKSWV unterstützt Institutionen der Wasserwirtschaftsverwaltung beim Datenmanagement zur Trinkwasserversorgung durch eine Kombination von GIS- und Web-Technologie. Kern von AKSWV ist die Übertragung von Informationen aus der AKSWV-Datenbank via Inter- bzw. Intranet. Dies ermöglicht die Verfügbarkeit von Daten unabhängig vom Standort des jeweiligen Nutzers. Technisch ist auf Nutzerseite lediglich ein Internet-Browser erforderlich. Zusätzlich zu lesenden Internet-Anwendungen ist unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechte auch die Bearbeitung von Daten von allen Arbeitsplätzen aus möglich.
Terrestrische Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet ( 6 Lose) unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse. Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte) kann den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung bereitgestellten Geometrien entnommen werden.
Deichsanierung Elsteraue | Deichrückverlegung Kleine Röder | DRV KR3l Leistungsbild für Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe, Bauoberleitung (BOL), Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ), Objektbetreuung (HOAI LPH 5-9) sowie in dem Zusammenhang weitere Besondere Leistungen. Die Maßnahme dient der Hochwasserherstellung durch Deichverlegung / Deichneubau auf knapp 2 km Länge.
Die Rahmenvereinbarungen dienen der Bereitstellung von Tankkarten und Belieferung mit Kraftstoffen, Schmierstoffen und Kfz Verbrauchsmaterialien sowie der Reinigung von Dienstkraftfahrzeugen (DKfz) und Geräten. Die Fahrzeuge werden überwiegend in Brandenburg, weniger innerhalb Deutschlands, eher selten in Ländern der Europäischen Union eingesetzt.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Erstellungsvertrages für Anpassungs- und Weiterentwicklungen sowie die laufende Betriebsunterstützung der Anwendungen des DataWareHouse Wasser (DWH-Anwendungen) abzuschließen. Hintergrund Das Domänenmodell Wasser RLP wurde im DV-Fachreferat "Fachanwendungen Wasser" des Landesamtes für Umwelt (LfU) als langfristiger Bebauungsplan für die IT-Architektur der Wasserwirtschaftsverwaltung (WWV) in Rheinland-Pfalz entwickelt. Das Modell unterstützt nachhaltig die Identifikation und Analyse von Prozessketten in der Verwaltung und ermöglicht die Ableitung von fachlich-inhaltlichen sowie auch organisatorischen Anforderungen an die wasserwirtschaftlichen Fachanwendungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Qualität sind umfangreich und werden schrittweise in konkrete IT-Planungen und -Entwicklungen in der Wasserwirtschaft implementiert. Primäre Ansatzpunkte für diese Implementierung sind die Oracle-Datenbank der WWV-IT und das angeschlossene wasserwirtschaftliche DataWareHouse (DWH). Die zentrale Oracle-Datenbank bildet die Grundlage der IT-Facharchitektur, in der die Datenbestände von mehreren Dutzend Fachanwendungen sowie die Analysen und Werte verschiedener Messnetze zu Grund- und Oberflächenwasser über mehrere Jahrzehnte gespeichert werden. Um diese enormen Datenmengen zu verwalten, sind neben den Standardfunktionen der Oracle-Datenbank eine ganze Reihe fachspezifischer Schnittstellen und Prozeduren sowie datenbankspezifischer Anwendungen erforderlich, mit denen Inhalte aus anderen Datenquellen übernommen, aufbereitet und fachspezifisch bereitgestellt werden. Besondere Schwerpunkte liegen hierbei auf der Sicherstellung der Datenkonsistenz und Datenqualität, sowie auf den Möglichkeiten zu Plausibilisierung, Aggregation und Auswertung nach unterschiedlichsten fachspezifischen Kriterien, wobei u.a. mittels ETL-Prozeduren die Auswirkung auf bestehende Anwendungen minimiert und die Performance optimiert wird. Die hierfür eingesetzten Fachverfahren und Schnittstellen werden unter dem Begriff "DataWareHouse Anwendungen" (DWH-Anwendungen) zusammengefasst. Hierzu zählen die IT-Anwendungen für Datenimport, -plausibilisierung und -auswertung EVA, AKSAM, GWSTÄNDE und Messwerte-Import, der Download-Assistent, der Parameterkatalog, die Anwendung MIP-LM für das Projektcontrolling der Investitionsplanung Landesmittel, sowie verschiedene RESTful WebServices für den Datenaustausch mit anderen wasserwirtschaftlichen Fachanwendungen. Des Weiteren bilden das Gewässernetz auf der Grundlage des ATKIS-Modells sowie die Vorgaben zur Sicherstellung INSPIRE-konformer Datenstrukturen die wichtigsten Rahmenbedingungen für das DataWareHouse Wasser, da alle Fachobjekte im Domänenmodell das Gewässernetz als primären räumlichen Bezug adressieren und die Datendokumentation und -bereitstellung über INSPIRE-konforme Dienste über entsprechende DataWareHouse-Prozeduren abgewickelt werden wird. Die konzeptionellen und entwicklungstechnischen Arbeiten für die DWH-Anwendungen werden durch das DV-Fachreferat des Auftraggebers für die gesamte Wasserwirtschaft gesteuert. Das DV-Fachreferat koordiniert und aggregiert die Anforderungen aus den Fachbereichen, priorisiert und plant deren Umsetzung nach zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, und übergibt die technische Realisierung anschließend an die Anwendungsprogrammierung, wobei das Ergebnis dann vom DV-Fachreferat bzw. den jeweiligen Fachreferaten des Auftraggebers überprüft, getestet und abgenommen wird.
Deichsanierung Elsteraue | Deichrückverlegung Kleine Röder | DRV KR3l Leistungsbild für Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe, Bauoberleitung (BOL), Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ), Objektbetreuung (HOAI LPH 5-9) sowie in dem Zusammenhang weitere Besondere Leistungen. Die Maßnahme dient der Hochwasserherstellung durch Deichverlegung / Deichneubau auf knapp 2 km Länge.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) beabsichtigt, den Hochwasserschutz in Frankfurt (Oder) für ein 200-jährliches Hochwasser auszubauen. Dazu soll ein ca. 370 m langer Teil der Uferspundwand durch eine Bohrpfahlwand mit Ortbetonvorsatzschale ersetzt, ein Stemmtor errichtet sowie der südlich anschließende ca. 200 m lange Abschnitt des Betonholms der Uferspundwand saniert werden. Das Hochwasserschutzvorhaben wird durch städtebauliche Maßnahmen flankiert, zu denen die Wiederherstellung der Uferpromenade mit vergrößerter Freitreppe und Viewpoints (Aussichtsplattformen) gehört. Die Baumaßnahme läuft bereits seit 08/2022. Aufgrund von Mängeln bei der Herstellung der Bohrpfähle muss die genehmigte Baukonstruktion der Hochwasserschutzwand abgeändert werden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist der Umfang der Änderungen und Abweichung von der genehmigten Baukonstruktion prinzipiell geklärt, jedoch noch nicht abschließend in entsprechenden Plandarstellungen und Ausführungsdetails umgesetzt. Die beigefügten Lagepläne und Querschnitte sind z.T. noch nicht freigegeben. Aufgrund der festgestellten Mängel kommt es zu einer erheblichen Überschreitung der Bauzeit (geplant: 12/2024). Nach aktuellem Stand soll die Baumaßnahme voraussichtlich 12/2026 fertiggestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fortführung der Leistungen der laufenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ab 01.12.2025. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Das LfU Brandenburg beabsichtigt im Rahmen einer Hochwasserschutzmaßnahme die Errichtung einer funktions- und standsicheren Hochwasserschutzanlage im Stadtgebiet Herzberg (Elster) für ein Schutzziel HQ(100). Aufgrund der Größe des Gesamtvorhabens erfolgt die Umsetzung in Teilvorhaben - TO 1 und TO 2.
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