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2 Ausschreibungen
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die XXX werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Voruntersuchungen Asphalt, Beton und Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Schadstoffuntersuchungen mit Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98 Leistungsbereich 03: Böden und Bodenverbesserungen nach ZTV E-StB Leistungsbereich 04: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln ZTV Beton-StB , Bodenverfestigungen nach ZTV E-StB Leistungsbereich 06: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 07: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB, ZTV Bea-StB Leistungsbereich 08: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 09: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 10: Griffigkeitsmessungen Leistungsbereich 11: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 12: Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M Leistungsbereich 13: Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (Hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis (Anlage 1und 2 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann ein Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption ein Mal bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Kontrollprüfungen
Gegenstand des Rahmenvertrages ist Bautechnische Prüfung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Die Bautechnischen Prüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau Leistungsbereich 03: Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur Leistungsbereich 05: Tunnelbau geschlossene Bauweise Leistungsbereich 06: Spezialtiefbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 31.12.2026. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest
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