Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 13 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe sind Öffentliche Verwaltung (38%), Unternehmensberatung & Recht (31%) und Architektur & Ingenieurwesen (15%). Weitere relevante Bereiche umfassen IT-Dienstleistungen.

Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
Top Branche
Öffentliche Verwaltung

Aktuelle Ausschreibungen

13 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)

Wegekostengutachten 2028-2032

Abgelaufen
Frist: 05.11.2024
Veröffentlicht: 01.10.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind. Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik. *** Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist: Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).

2456/DK15 Evaluierung und Erfolgskontrolle des „5G-Innovationswettbewerbs“

Abgelaufen
Frist: 07.11.2024
Veröffentlicht: 02.10.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für den 5G-Innovationswettbewerb auf Basis der nationalen Vorgaben. Der Auftragnehmer (AN) hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu 5G-Förderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, Ende November 2025 einen Abschlussbericht vorzulegen und zu präsentieren. Die Leistung umfasst eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für den 5G-Innovationswettbewerb. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausgangszustands und der Abläufe vor Programmstart muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob das Förderprogramm geeignet war, das angestrebte Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen. **** Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung des 5G-Innovationsprogramms der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge in den Evaluierungsprozess miteinzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

2498/DP24 Projektträgerschaft zum Förderprogramm „mFUND“ (Förder-richtlinie mFUND)

Abgelaufen
Frist: 19.11.2024
Veröffentlicht: 02.10.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Projektträgerschaft soll die folgenden Arbeitspakete umfassen: AP0: Berichtswesen, Abrechnung und Projektmanagement AP1: Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms (umfasst vorrangig Zuarbeiten und Beiträge im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – national – im Kontext des Förderprogramms) AP2: Förderberatung (umfasst die mündliche und schriftliche Beratung von Förderinteressenten, sowie die Durchführung von Informations- und Schulungsformaten zur Förderung) AP3: Bearbeitung von Förderanträgen (umfasst alle notwendigen Prüf- und Arbeitsschritte für Projektideen in der Skizzen-, Antrags- und Bewilligungsphase) AP4: Abwicklung der Förderprojekte (umfasst alle Prüf- und Arbeitsschritte bei bewilligten Projekten von der Bewirtschaftung der Fördermittel über die Projektfortschrittsüberwachung bis zur Verwendungsnachweisprüfung und Erfolgskontrolle auf Projektebene) AP5: Unterstützung im Rahmen der Erfolgskontrolle auf Programmebene (umfasst die Durchführung und Auswertung von Evaluationsformaten wie Befragungen) AP6: Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem Auftraggeber (AG) AP7: Dokumentation der Projektträgerschaft (umfasst die Bereitstellung und Pflege einer Projektstatusliste, einer Spruchpraxis sowie die Erstellung von Leitungsvorlagen mit Kurzüberblick zum Förderprogramm inkl. Kurzzusammenfassungen der mFUND-Projekte) AP8: Optionale Zusatzarbeiten (umfasst kurzfristige Zusatzarbeiten in den AP1, 3 und 4 im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem AG) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)

Abgelaufen
Frist: 17.01.2025
Veröffentlicht: 06.12.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses bezogen auf die jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der Prüfung zu erstellen. Eine wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik ist ebenso Teil der zu erbringenden Leistung. **** Die Beauftragung der jeweils konkreten Leistung erfolgt über Einzelabrufverträge. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

24113/StB27 „Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen“ - Fachlos A

Abgelaufen
Frist: 04.02.2025
Veröffentlicht: 13.12.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten. **** Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022, an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung der Daten für den ISA. ******** Das hier gegenständliche Fachlos A umfasst die im folgenden Kapitel beschriebene Aufgabe zur Entwicklung und Bereitstellung der IT-Anwendung (Konverter) zur Erzeugung des vom ISA in den Datenlieferungsbedingungen (bisher: Stand August 2022) geforderten Formates. Die IT-Anwendung wird den Betreibern dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Regelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB vom 08.07.2013 (siehe https://cio.bund.de), finden Anwendung.******** Der Konverter übernimmt digitale und georeferenzierte Daten aus verschiedenen Quellen und erzeugt das vom ISA geforderte Datenformat nach den Datenlieferungsbedingungen des ISA. Aufgabe des Dienstleisters ist dabei auch die Entwicklung der Abbildungsregeln zwischen den Eingangsformaten, die im Rahmen des Projektes festgelegt werden, und dem vom ISA geforderten Ausgangsformat. Weiterhin sind die notwendigen Dokumentationen für den Konverter, Schulungen sowie die Unterstützung der Betreiber bei der Installation und Anwendung des Konverters zu liefern. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)

Abgelaufen
Frist: 13.02.2025
Veröffentlicht: 23.01.2025
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. **** Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. **** Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen - ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen, - das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen, - Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen, - Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech) - Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission, - fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)

Abgelaufen
Frist: 13.02.2025
Veröffentlicht: 13.12.2024
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. **** Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. **** Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen - ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen, - das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen, - Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen, - Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech) - Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission, - fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

24113/StB27 „Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen“ - Fachlos A

Abgelaufen
Frist: 20.05.2025
Veröffentlicht: 21.01.2025
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten. **** Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022, an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung der Daten für den ISA. ******** Das hier gegenständliche Fachlos A umfasst die im folgenden Kapitel beschriebene Aufgabe zur Entwicklung und Bereitstellung der IT-Anwendung (Konverter) zur Erzeugung des vom ISA in den Datenlieferungsbedingungen (bisher: Stand August 2022) geforderten Formates. Die IT-Anwendung wird den Betreibern dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Regelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB vom 08.07.2013 (siehe https://cio.bund.de), finden Anwendung.******** Der Konverter übernimmt digitale und georeferenzierte Daten aus verschiedenen Quellen und erzeugt das vom ISA geforderte Datenformat nach den Datenlieferungsbedingungen des ISA. Aufgabe des Dienstleisters ist dabei auch die Entwicklung der Abbildungsregeln zwischen den Eingangsformaten, die im Rahmen des Projektes festgelegt werden, und dem vom ISA geforderten Ausgangsformat. Weiterhin sind die notwendigen Dokumentationen für den Konverter, Schulungen sowie die Unterstützung der Betreiber bei der Installation und Anwendung des Konverters zu liefern. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 03.06.2025
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. **** Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. **** Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen - ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen, - das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen, - Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen, - Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech) - Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission, - fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 07.04.2025
Bundesministerium für Digitales und Verk...

Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses bezogen auf die jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der Prüfung zu erstellen. Eine wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik ist ebenso Teil der zu erbringenden Leistung. **** Die Beauftragung der jeweils konkreten Leistung erfolgt über Einzelabrufverträge. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

Häufige Fragen zu Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe aus Berlin. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 13 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Öffentliche Verwaltung, Unternehmensberatung & Recht, Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe: Öffentliche Verwaltung (38%), Unternehmensberatung & Recht (31%), Architektur & Ingenieurwesen (15%), IT-Dienstleistungen (15%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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