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3 Ausschreibungen
Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Es besteht ein besonderes Bundesinteresse, dass die künftigen transnationalen Programme (Interreg B) weiterhin ein breites Spektrum deutscher Partner, insbesondere kommunale und regionale Akteure, ansprechen und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Dafür müssen die Themen der künftigen Interreg B-Programme die aus deutscher Sicht relevanten räumlichen Herausforderungen abdecken und die Programmstrukturen einen niedrigschwelligen Zugang auch von Neueinsteigern und kleineren Verwaltungen und Institutionen ermöglichen. Programm- und Projektakteure sowie Multiplikatoren sollen deshalb wirksam in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Interreg B-Programme 2028-2034 einbezogen werden. Letztlich zielt das Projekt darauf, gute Rahmenbedingungen für eine starke Beteiligung von deutschen Städten, Gemeinden und Regionen an der transnationalen Zusammenarbeit in der Förderperiode 2028-2034 zu schaffen. Die Ergebnisse des Projekts dienen als Entscheidungsgrundlage für BMWSB / BBSR und Länder für die Ausgestaltung der künftigen Interreg B-Programme mit deutscher Beteiligung.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Chancen und Herausforderungen des novellierten Rechtsrahmens für die nachhaltige Stadtentwicklung zu untersuchen und darüber hinaus an konkreten Beispielen zu zeigen, welche neuen Gestaltungsspielräume sich daraus für die kommunale Planung ergeben. Im Fokus stehen die Implikatio- nen für die Planungspraxis zu bestehenden Quartieren und die Gestaltung neuer Quartiere. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen Grundlagen zur Weiterentwicklung planerischer Instrumente liefern, rechtliche und technische Umsetzungshürden identifizieren und Kommunen bei der strategischen Nutzung der neuen Gestaltungsspiel- räume für eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung unterstützen. Das Projekt umfasst dazu folgende Leistungsbausteine: 1. Systematische rechtswissenschaftliche Analyse der Chancen und Herausforderungen des novellierten Stra- ßenverkehrsrechts 2. Fachgespräche mit Akteuren aus Planung, Recht und Verwaltung 3. Auswahl und vergleichende Analyse geeigneter Fallbeispiele zur Nutzung neuer Handlungsspielräume 4. Fachworkshops mit Verantwortlichen aus der kommunalen Planungspraxis 5. Ausarbeitung einer praxisorientierten Entscheidungshilfe für Kommunen 6. Handlungsempfehlungen für die Politik 7. Ergebnisaufbereitung und Berichterstattung
Die MORO-Studie dient der Bestandsaufnahme bereits eingeführter und geplanter verfahrensorientierter Beschleu- nigungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Planungsregionen, insbesondere in den Bereichen Verfahrensmo- dernisierung und -digitalisierung sowie der Ermittlung von Praxiseinschätzungen über deren Wirksamkeit und Ef- fektivität. Die empirisch ausgerichtete Untersuchung soll die Ergebnisse des von 2020 bis 2022 durchgeführten MORO zur Planungsbeschleunigung (Zeitliche Optimierungsmöglichkeiten der Aufstellung / Teilfortschreibung von Regionalplänen) aufgreifen und im Rahmen der MORO-Studie – wo dies möglich ist – weiterführen. Waren die Ursachen für die langen Verfahrensdauern wichtiger Untersuchungsgegenstand der Vorstudie, so soll die jetzige MORO-Studie nicht die vielfältigen Gründe weiter vertiefen, sondern stattdessen die Umsetzung von Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung und die Ableitung weiterer Potenziale in das Zentrum der Untersuchung stellen. Zwi- schenzeitlich auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen erfolgte Neuerungen im Raumordnungsrecht sind im Verlauf der Studienbearbeitung einzubeziehen. Mit dem Ziel einen fundierten Überblick zum Status quo zu erhalten, ist es zunächst die Aufgabe des Auftragneh- merteams (AN), eine systematische Literatur- und Dokumentenanalyse mit Fokus auf die Themen Planungsbe- schleunigung und Digitalisierung durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dokumentenanalyse führt der AN anschließend eine online-gestützte Befragung der Planungsträger und ergänzende Experteninterviews durch. Untersucht werden soll zum einen die Umsetzung von Maßnahmen der ROG-Novelle und zum anderen die Einführung und Umsetzung eigener Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Pla- nungsverfahren in der Raumordnungsplanung. Außerdem soll auch erfasst werden, welche Effekte Beschleuni- gungsmaßnahmen in der Praxis bewirkt haben und welche Ideen zur weiteren Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren in der Raumordnung bestehen. Die Erkenntnisse aus den empirischen Untersuchungen sollen im weiteren Projektverlauf anhand von vier Fallstudien für besonders interessante Praxisbeispiele weiter vertieft wer- den. Bei der Auswahl der Fallstudien soll auf eine möglichst breite Ausrichtung geachtet werden, damit unterschied- liche Verfahrensaspekte und Maßnahmenbezüge abgedeckt werden können. Die Arbeit an den Fallstudien soll von der direkten Rückkopplung mit der Praxis profitieren. Die Studie soll insgesamt auch zur Vorbereitung eines Mo- dellvorhabens der Raumordnung mit Beteiligung von Modellregionen dienen (Phase 2). Die 2. Phase soll sich möglichst direkt an die MORO-Studie anschließen. Auf der Grundlage der zentralen Erkenntnisse der MORO-Studie werden vom AN spezifische Handlungsempfeh- lungen für die Ebenen der Raumordnungsplanung erarbeitet. Als fachliche Empfehlungen für die Gesetzgebung sollen konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das ROG sowie Landesplanungsgesetze ausformuliert werden. Außerdem sind fachliche Empfehlungen für die Gestaltung von Digitalisierungsprozessen (inkl. Vorschlä- gen zur Nutzung von KI) zu formulieren.
Im Rahmen des Zieleprozesses der Klimaanpassungsstrategie 2024 ist für das Cluster „Stadtentwicklung, Raum-planung und Bevölkerungsschutz“ als Ziel für die Raumordnungsplanung vereinbart worden, die Be-rücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumord-nungsplänen der Landes- und Regionalplanung bis 2028 zu verbessern. Zur Förderung der Erreichung dieses Ziels bedarf es einer fachlichen Unterstützung insbesondere der Träger der Regionalplanung durch ein Mo-dellvorhaben. Im MORO soll eine anwendungsorientierte Methodik der Klimarisikoanalyse entwickelt und der praktische Ein-satz dieser Methodik mit Hilfe von Fallstudien in drei Planungsregionen am Beispiel ausgewählter Handlungs-felder der Anpassung an den Klimawandel getestet und erprobt werden. Für jedes untersuchte Handlungsfeld wird dabei die Klimarisikoanalyse mit integrierter Vulnerabilitäts- und Schutzgüteranalyse durchgeführt und von diesen Ergebnissen textliche und zeichnerische Festlegungen und Handlungsaufträge abgeleitet, wie dies auch für einen Regionalplan erfolgen würde. Gleichzeitig wird zudem deutschlandweit erhoben, welche Erfahrungen Länder und Planungsregionen mit der Durchführung von Klimarisikoanalysen haben, welche Erfahrungswerte und Erkenntnisse diesbezüglich vorlie-gen und welche Grundlagendaten (von z.B. Datendiensten des Bundes, Landesdaten, eigene Datenerzeug-nisse) dafür verwendet werden.
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