Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 46 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin sind Architektur & Ingenieurwesen (52%), Hotel- & Gaststättengewerbe (22%) und Reinigung & Umweltschutz (17%). Weitere relevante Bereiche umfassen Bauarbeiten.
Alle Ausschreibungen von Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
46 Ausschreibungen (Seite 1 von 5)
Das Grundstück liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin, im Ortsteil Lichterfelde auf dem Flurstück 4395 (16,549 m²), Flur 1, Gemarkung Lichterfelde. Die Grundschule wird südlich von der Haydnstraße und westlich von der Undinestraße begrenzt. Auf dem Schulgrundstück befinden sich neben dem Hauptgebäude eine Dreifeldsport-halle, eine Garage und ein Betriebsraum. Gegenstand der Aufgabenstellung ist die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Schulstandortes der Grundschule an der Bäke. Die Maßnahme umfasst: - die Sanierung des bestehenden Schulgebäudes im laufenden Betrieb mit Aufsto-ckung um ein weiteres Geschoss - die Sanierung der Sporthalle - die Errichtung von zwei Containeranlagen als Interimsmaßnahme Für die Gesamtmaßnahme liegt ein Bedarfsprogramm vor, welches von der Senatsver-waltung schul– und baufachlich geprüft wurde. Das geprüfte Bedarfsprogramm ist ver-bindliche Vorgabe für die Aufstellung der weiteren Planungsunterlagen. Im Rahmen der Sanierung und Aufstockung der Schule ist die Errichtung von zwei Containern für die Schulnutzung mit á 3 Geschossen als Interimsbauten notwendig. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt abschnittsweise und unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs. Für das Bauvorhaben ist eine verpflichtende Zertifizierung nach dem Leitfaden Nachhal-tiges Bauen (LNB) mit dem Ziel BNB Silber (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) vorgegeben. Grundlage hierfür sind die BNB-Zielvereinbarung aus dem Bedarfsprogramm sowie die Regelungen der Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Im Rahmen der Planung ist ein ökologisches Gesamtkonzept mit den VPU aufzustellen und umzusetzen, welches die Anforderungen des GEG, der EPBD-Richtlinie sowie des ökologischen Bauens (gemäß LNB) vollumfänglich erfüllt. Hierzu sind alle erforderlichen Nachweise und Dokumentationen für die Zertifizierung zu erbringen. Dies umfasst u.a. die Konzeption der Energieversorgung (Einsatz erneuerbarer Energien, Lüftung, Kühlung, sommerlicher Wärmeschutz) sowie der Niederschlagswasser-bewirtschaftung. Zudem sind detaillierte Aussagen zur Umweltverträglichkeit der TGA-Materialien sowie deren Recycelbarkeit und Wiederverwendung zu treffen. Die spezifi-schen Beurteilungen für das Schulgebäude und die Sporthalle aus dem Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie sind dabei zwingend zu berücksichtigen.
Gebäude- und Glasreinigung in diversen Liegenschaften der Fachbereiche Jugend, Gesundheit sowie Soziales Die Gebäudereinigung umfasst 7 Lose und insgesamt ca. 19.950 m², die Glasreinigung für alle Liegenschften der genannten Fachbereiche bildet ein Los und umfasst ca. 10.240 m².
Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Das Schulmittagessen wird für die Kinder dieser Jahrgangsstufen der Berliner Schulen kostenbeteiligungsfrei zur Verfügung gestellt. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 20 Lose (19 Grundschulen und 1 Förderzentrum). Im Vergabezeitraum (01.08.2024 - 31.07.2028) wird es voraussichtlich ca. 1.012 Verpflegungstage (inkl. Ferientage) geben. Hierbei handelt es sich um 743 Schultage und 269 Ferientage. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Das Schulmittagessen wird für die Kinder dieser Jahrgangsstufen der Berliner Schulen kostenbeteiligungsfrei zur Verfügung gestellt. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 20 Lose (19 Grundschulen und 1 Förderzentrum). Im Vergabezeitraum (01.08.2024 - 31.07.2028) wird es voraussichtlich ca. 1.012 Verpflegungstage (inkl. Ferientage) geben. Hierbei handelt es sich um 743 Schultage und 269 Ferientage. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Das Schulmittagessen wird für die Kinder dieser Jahrgangsstufen der Berliner Schulen kostenbeteiligungsfrei zur Verfügung gestellt. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 7 Lose (6 Grundschulen und 1 Förderzentrum). Im Vergabezeitraum (01.08.2024 - 31.07.2028) wird es voraussichtlich ca. 1.012 Verpflegungstage (inkl. Ferientage) geben. Hierbei handelt es sich um 743 Schultage und 269 Ferientage. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems „Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve)“ gilt folgender Festpreis: 5,69 € (inkl. 7% USt) 6,33 € (inkl. 19% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Der Auftragnehmer stellt weiterhin, sofern dies entsprechend der losbezogenen Unterlage für den Doppelstandort, Register Losbeschreibung zugelassen ist, ein Cafeteria-Angebot gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28) zur Verfügung. Ein Cafetriabetrieb ist in dieser Ausschreibung in Los 2 gefordert. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 6 Lose (es handelt sich sowohl um Schulen, die sich auf einem Gelände befinden als auch um Schulen, die räumlich und örtlich auseinanderliegen. Ein Los betrifft ein sog. grundständiges Gymnasium (ausgeschrieben wird sowohl das kostenbeteiligungsfreie Essen für die Primarstufe von Klassenstufe 5 und 6 als auch das Mittagessen für die Schüler/innen der Sekundarstufe von Klassenstufe 7-12). Im Vergabezeitraum (01.08.2024 - 31.07.2028) wird es voraussichtlich ca. 1.012 Verpflegungstage (inkl. Ferientage) geben. Hierbei handelt es sich um 743 Schultage und 269 Ferientage. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems „Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve)“ gilt folgender Festpreis: 5,69 € (inkl. 7% USt) 6,33 € (inkl. 19% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
Winterdienst im Bezirk Steglitz-Zehlendorf für diverse Liegenschaften des Bezirks (Dienstgebäude, Sportstätten, Schulen sowie Straßen- und Grünflächen des Bezirkes). Die Ausschreibung umfasst 8 Lose.
Rahmenvereinbarung für kurzfristige sowie dringend erforderliche Leistungserbringung von Fachplanern im Bereich der Versorgungstechnik - HLS
Für das Schulgebäude der Quentin-Blake-Oberschule und Bisalski-Schule ist eine Brandschutzsanierung gem. vorliegendem Brandschutzkonzept, inkl. begleitenden Bauarbeiten und Schadstoffbeseitigung vorgesehen. Das vorliegende Brandschutzkonzept ist geprüft und für den gesamten Gebäudekomplex, ausgenommen Großküche, genehmigt. Die Brandschutzsanierung ist für das Gebäude erforderlich und handelt sich somit um eine technisch notwendige Baumaßnahme. Ein Umbau vorhandener Raumaufteilungen oder Umnutzung ist nicht geplant. Die Bauarbeiten finden bei laufendem Betrieb statt.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin aus Berlin. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 46 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen, Hotel- & Gaststättengewerbe, Reinigung & Umweltschutz. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin: Architektur & Ingenieurwesen (52%), Hotel- & Gaststättengewerbe (22%), Reinigung & Umweltschutz (17%), Bauarbeiten (9%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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