Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
415 Ausschreibungen (Seite 1 von 42)
Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf in der Sprachförderung und im Bewerbungsmanagement in Minden. Das Los umfasst 20 Teilnehmerplätze.
Die Universität Osnabrück führt eine Akkreditierung von etwa 190 (Teil)Studiengängen in einem Bündelverfahren (18 Bündel - Lehramtsstudiengänge und fachwissenschaftliche Studienprogramme, die derzeit mit dem Akkreditierungsrat abgestimmt werden) sowie eine vorgelagerte Modellbetrachtung durch. Für alle Mehrfächer-Studiengänge der zur Akkreditierung anstehenden Studienprogramme läuft die Akkreditierung zum 30.09.2028 aus. Definition der Dienstleistung: Durchführung der Begutachtungsverfahren zur Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen (Programmakkreditierung) auf Basis des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12.06.2017 und der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 21.11.2024 sowie der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung vom 29.09.2025.
Die Universität Osnabrück führt eine Akkreditierung von etwa 190 (Teil)Studiengängen in einem Bündelverfahren (18 Bündel - Lehramtsstudiengänge und fachwissenschaftliche Studienprogramme, die derzeit mit dem Akkreditierungsrat abgestimmt werden) sowie eine vorgelagerte Modellbetrachtung durch. Für alle Mehrfächer-Studiengänge der zur Akkreditierung anstehenden Studienprogramme läuft die Akkreditierung zum 30.09.2028 aus. Definition der Dienstleistung: Durchführung der Begutachtungsverfahren zur Akkreditierung von Studiengängen in allen Fachrichtungen (Programmakkreditierung) auf Basis des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12.06.2017 und der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 21.11.2024 sowie der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung vom 29.09.2025.
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III - individuelle Maßnahme Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahmkombination auf der Grundlage nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) für 130 Teilnehmende im Bezirk der Agentur für Arbeit Augsburg
Fahrausbildung in den Klassen C, CE und D
REZ BBSAT 45ind Mobiles Coaching JC Elbe-Elster
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Individuelle Maßnahmen Job-Speed-Dating - nach § 45 Abs.1 S. 1 SGB III sowie nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III für ca. 375 Teilnehmende des JC Hagen und der AA Hagen im Bezirk des REZ NRW .
Phase 1: Orientierungs- und Motivationsphase. Folgende Inhalte beinhaltet Phase 1: Individuelles Profiling - Kompetenzfeststellung und Potenzialanalyse - Herausarbeitung von mindestens drei Berufswünschen - Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans Aufbau von Praktikums-Patenschaften - Gewinnung und Sensibilisierung von Betrieben - Vorbereitung der Teilnehmenden auf betriebliche Abläufe - Bewerbungsmappe erstellen - Üben von Vorstellungsgesprächen und Telefonbewerbungen - Bewerbungstraining - Vorbereitung auf Assessment-Center - Vorteilsübersetzung von Praktika Berufe-Check Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen. Der Berufe-Check umfasst mindestens: - Informationen zu den in Frage kommenden beruflichen Tätigkeiten und deren Anforderungen - Berücksichtigung der Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten des Teilnehmers - Persönlichkeitsprofil des Teilnehmenden - Erarbeitung von drei Entwicklungsperspektiven und passenden Berufen unter Berücksichtigung des regionalen Förderangebotes - Überprüfung der getroffenen Tätigkeitsentscheidung - Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen - Unterstützung der Teilnehmer bei der Selbstsuche von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, - Assistierte Vermittlung, - Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Angebote in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger - Verpflichtende Betriebsbesichtigungen - Teilnahme an Job- und Ausbildungsmessen - Vorstellung neuer Berufsbilder - Thematisierung geschlechteruntypischer Berufe - Ausbildungsmarktkenntnis Verbesserung von Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen sind als überfachliche Kompetenzen aufzubauen und zu stärken. Zu den Schlüsselkompetenzen zählen in diesem Zusammenhang u.a.: - Persönliche Kompetenzen (z.B. Motivation, Leistungsfähigkeit, zeitliche Belastbarkeit, Selbstbild, Selbsteinschätzung, Eigeninitiative, Flexibilität¸ Durchsetzungsvermögen). - Soziale Kompetenzen (z.B. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Strategien zur Konfliktbewältigung). - Emotionale Kompetenzen (Frustrationstoleranz, Belastbarkeit, Stressbewältigung) - Methodische Kompetenzen (z.B. Problemlösungsstrategien, Arbeitsorganisation, Gestaltung von Lernprozessen, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensüberprüfung) - Interkulturelle Kompetenzen (z.B. Verständnis und Toleranz für sowie Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). - IT - und Medienkompetenz (selbständige Anwendung und zielgerichtete Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Printmedien). - Förderung von Merkmalen des Arbeitsverhaltens (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit usw.) - Einführung in Anforderungen der Ausbildungs- und Arbeitswelt Der Teilnehmende muss am Ende dieser Phase eine fertige Bewerbungsmappe auf einem USB-Stick haben, die er selbstständig anpassen kann. Die Bewerbungsmappe soll der Integrationsfachkraft des Teilnehmenden unaufgefordert per Mail zugesendet werden. Phase 2: Praktikumsphase Dabei sollen die Teilnehmenden ihre Berufswünsche im Praktikum testen und begleitende Module beim Träger absolvieren. Ziel ist es, alle Teilnehmenden in mindestens ein Praktikum zu vermitteln. Es ist aber auch möglich, dass der Teilnehmenden an bis zu drei Praktika entsprechend der Berufswünsche teilnehmen. Durch die Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber soll potentiellen Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit gegeben werden, die Teilnehmenden unter realen Arbeitsbedingungen und in Belastungssituationen zu erproben. Die Teilnehmenden erhalten entsprechende Arbeitsaufträge, die dem Betrieb eine Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ermöglichen, um die Option der Übernahme beurteilen zu können. Für die Teilnehmenden stehen neben der Präsentation bei potentiellen Arbeitgebern die Erprobung, Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von spezifischen Bedingungen im Berufsalltag im Vordergrund. Darüber hinaus sind fachtheoretische und fachpraktische Grundfertigkeiten zu vermitteln, die dem Teilnehmer für den weiteren Integrationsprozess dienlich sind. An mindestens einem festen Tag in der Woche sollen alle Teilnehmenden begleitende Module beim Träger besuchen. Hier sollen folgende Module angeboten werden: - Training lebenspraktischer Kompetenzen (Finanzen, Selbstorganisation, Rechte und Pflichten als Auszubildender, Versicherungen, Ernährung) - Mobilitätstraining (z.B. Ausflüge zu Jobmessen) - Reflexion kritischer Situationen im Betrieb - Einzelgespräche zur Stabilisierung und Zielklärung - Sozialpädagogische Begleitung und Krisenintervention Für die Teilnehmenden, die nicht in ein Praktikum einmünden, sollen die Angebote aus Phase 1 weiterlaufen und gemeinsam mit den Modulen aus Phase 2 angeboten werden. Des Weiteren soll mit den Teilnehmenden weiterhin eine Vermittlung in Praktika angestrebt werden. Phase 3: Vermittlungsphase Hier erfolgt die Auswertung der Praktikumserfahrungen und es werden verstärkt Vermittlungsaktivitäten vorgenommen. Falls eine Vermittlung in eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt, soll eine Prüfung für eine BaE-Eignung erfolgen. Sollte der Teilnehmende für eine BaE in Frage kommen, soll direkt Kontakt mit der zuständigen IFK aufgenommen werden und eine Feststellung der individuellen Voraussetzungen erfolgen sowie die Vorbereitung der Übergabe in die BaE erfolgen. Sozialpädagogische Begleitung Dauerhaft werden die Teilnehmenden sozialpädagogisch begleitet. Ziel ist hierbei die Förderung der Stärken und Beseitigung von Schwächen. Die Verbesserung des Arbeitsverhaltens des Teilnehmers insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen.
REZ SW 45ind JC Heidelberg
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III - Individuelle Maßnahme Konzeption und Durchführung von individuellen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung "Digi EFB" (Digitale Kompetenzen / Eignungsfeststellung Büro) nach § 16 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) für ca. 20 Plätze im Bezirk des Regionalen Einkaufzentrum Südwest.
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