Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen der Verwaltung. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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Mit dem ausgewählten Bewerber bzw. der ausgewählten Bewerbergemeinschaft wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Die vertragsgegenständliche Hauptleistung ist der Betrieb des TNA-Standorts Nord.
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Leistungserbringern Rahmenvereinbarungen (RV) zur Erbringung von Maßnahmen der Prävention in nichtbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten nach §§ 20 ff SGB V zu schließen. Der Leistungserbringer führt als freies Unternehmen die Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung durch. Dieser sichert der Auftraggeberin zu, dass die Grund- und Zusatzqualifikation der von ihm eingesetzten Fachkräfte den Qualitätskriterien gemäß §§ 20 und 20a und 20b SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000, in seiner jeweils gültigen Fassung, sowie den Zusatzqualifikationen der Auftraggeberin, entsprechen und weist diese nach. Die Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung enthält eine Übersicht der eingesetzten Beschäftigten. Der Umfang, die Fristen/Termine und die Spezifikationen der zu erbringenden Leistungen werden später in Einzelaufträgen festgelegt.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine bundesweite besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V über die Durchführung von bildgesteuerter Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.07.2025 bis 30.06.2029.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der AOK NordWest: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die NordWest sichert einzelnen Managementgesellschaften keine Exklusivität zu. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 48 Monate. Somit endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 31.12.2028 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Managementgesellschaften i. S. d. § 140a Abs. 3 Nr. 2 SGB V erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
(1) Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der AOK NordWest: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die AOK NordWest sichert einzelnen Managementgesellschaften keine Exklusivität zu. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 48 Monate. Somit endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 31.12.2029 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Managementgesellschaften i. S. d. § 140a Abs. 3 Nr. 2 SGB V erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. (3) Interessierte Unternehmen können an die E-Mailadresse sp_av506000@nw.aok.de die ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmedokumente zusenden. Mit jedem Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt, wird ein Vertrag geschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Fragen zu den Vertragsunterlagen oder zum Open-House-Verfahren sind ausschließlich an die oben aufgeführte E-Mail-Adresse zu richten. (4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 48 Monate. (5) Der Termin "Datum der Angebotsöffnung" am 31.10.2029, 12:01 Uhr kann aus technischen Gründen nur nach dem Ablauf der Angebotsfrist 31.10.2029, 12:00 Uhr liegen. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.10.2029 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist abweichend von dieser Angabe der 25.11.2025, Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote.
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu. Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen über Dienstleistungen (Unterstützungsleistungen) in den Bereichen Projektunterstützung und Qualitätssicherung. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Los/Gesamtleistung und Jahr: 220 Personentage (PT) pro Person Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Person und pro Jahr: 250 PT
Insgesamt 20.700 Personenstunden.
Die vollständige Beschreibung der Leistung sowie deren Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit einem Wirtschaftsteilnehmer ist eine Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Qualifizierungen für Nachwuchsführungskräfte (LG 2.2) geschlossen worden. Die Leistungserbringung soll ab 01.04.2026 beginnen. Die Qualifzierungsmaßnahme läuft 4 Jahre bis zum 31.03.2030. Es besteht zudem die Option eine weitere Qualifzierungsmaßnahme aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Dabei soll die Leistungserbringung am 01.04.2028 beginnen und am 31.03.2032 enden. Jede Qualifzierungsmaßnahme besteht aus 2 Gruppen á 15 Personen und umfasst 10 Seminartage je Gruppe pro Jahr. Ab 01.04.2026 sollen somit 30 Personen in insgesamt 20 Seminartagen pro Jahr geschult werden.
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