Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dihydrocodein (OBG), ATC R05DA14 für die Zeit 01.12.2024 - 30.11.2026

Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 349 Tage
Angebotsfrist
05. Oktober 2026
Veröffentlichungsdatum
14. Oktober 2024

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Dihydrocodein, ATC R05DA14, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.12.2024 in Kraft und endet am 30.11.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

Wichtige Links & Dokumente

Angebotsabgabe

Portal zur elektronischen Angebotseinreichung

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HWWG

Vergabeunterlagen

Alle offiziellen Dokumente herunterladen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HWWG/documents

Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dihydrocodein (ATC R05DA14). Diese Vereinbarung wird zwischen der DAK-Gesundheit und pharmazeutischen Unternehmen geschlossen und gilt für die Zeit vom 01.12.2024 bis zum 30.11.2026. Ziel ist es, einen Rahmenrabattvertrag über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu etablieren, um die Versorgung mit Dihydrocodein zu sichern.

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