Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Everolimus, ATC L04AA18 für die Zeit 01.02.2024 - 31.01.2026

Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 46 Tage
Angebotsfrist
05. Dezember 2025
Veröffentlichungsdatum
14. Dezember 2023

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Everolimus, ATC L04AA18, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

Wichtige Links & Dokumente

Angebotsabgabe

Portal zur elektronischen Angebotseinreichung

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HHBB

Vergabeunterlagen

Alle offiziellen Dokumente herunterladen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HHBB/documents

Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Everolimus (ATC L04AA18) gemäß § 130a Absatz 8 SGB V. Diese Vereinbarung ermöglicht es der DAK-Gesundheit, mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge für Arzneimittel abzuschließen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden. Der Vertrag tritt am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026, es sei denn, ein Exklusivvertrag tritt früher in Kraft. Diese Ausschreibung ist Teil eines regelmäßigen Vergabeverfahrens, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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