Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Benazepril + Hydrochlorothiazid, ATC C09BA27 für die Zeit 01.03.2024 - 28.02.2026

Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 77 Tage
Angebotsfrist
05. Januar 2026
Veröffentlichungsdatum
15. Januar 2024

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Benazepril + Hydrochlorothiazid, ATC C09BA27, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2024 in Kraft und endet am 28.02.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

Wichtige Links & Dokumente

Angebotsabgabe

Portal zur elektronischen Angebotseinreichung

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HME4

Vergabeunterlagen

Alle offiziellen Dokumente herunterladen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HME4/documents

Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Benazepril in Kombination mit Hydrochlorothiazid (ATC C09BA27). Diese Vereinbarung wird gemäß § 130a Absatz 8 SGB V zwischen der DAK-Gesundheit und pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Der Vertrag tritt am 01.03.2024 in Kraft und endet am 28.02.2026, es sei denn, ein Exklusivvertrag tritt früher in Kraft. Ziel ist es, eine kosteneffiziente Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

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