Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Tobramycin (ausschl. Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation), (OBO), ATC J01GB01 f. d. Z. 01.12.24-30.11.26

Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (2)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 349 Tage
Angebotsfrist
05. Oktober 2026
Veröffentlichungsdatum
14. Oktober 2024

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Tobramycin (ausschließlich Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation), ATC J01GB01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.12.2024 in Kraft und endet am 30.11.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

Wichtige Links & Dokumente

Angebotsabgabe

Portal zur elektronischen Angebotseinreichung

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HW1Y

Vergabeunterlagen

Alle offiziellen Dokumente herunterladen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5HW1Y/documents

Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Tobramycin, speziell für Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation (ATC J01GB01). Die DAK-Gesundheit beabsichtigt, bis zum Inkrafttreten neuer Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen Rahmenrabattverträge abzuschließen. Diese Vereinbarungen sollen die Abgabe von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen regeln und treten am 01.12.2024 in Kraft, enden jedoch automatisch mit dem Inkrafttreten eines Exklusivvertrages.

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