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4 Ausschreibungen
Die Ruhrbahn GmbH ist ein lokaler Nahverkehrsbetrieb im Ruhrgebiet, welcher die Städte Essen, Mülheim und Oberhausen bedient. Die Ruhrbahn GmbH betreibt ein fernwirktechnisches Leitsystem, welches in erster Linie die Stromversorgung von Bahnhöfen und Haltestellen sowie die Bahnstromversorgung überwacht und steuert. Darüber hinaus werden auch noch andere Gewerke überwacht und gesteuert, wie zum Beispiel Aufzüge, Fahrtreppen, Beleuchtung, Pumpen, etc. Die Stadtbahnlinie von Essen nach Oberhausen wird in Kooperation der Ruhrbahn mit der STOAG, Oberhausen, betrieben. Daher ist auch die Erneuerung des Netzleitsystems Bahnstromversorgung ein Kooperationsprojekt von Ruhrbahn und STOAG. Es wird ein gemeinsames Beschaffungsverfahren durchgeführt. Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt direkt mit den beiden Auftraggebern, Die Aufteilung der Kosten für die gemeinsam genutzten Anteile erfolgt zu 95% durch die Ruhrbahn GmbH und zu 5% durch die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH. Die ausschließlich einem Auftraggeber zuordenbaren Leistungsteile werden vom jeweiligen Auftraggeber beauftragt und sind mit diesem abzurechnen. Die entsprechenden Leistungsteile sind im Leistungsverzeichnis vermerkt. Das derzeitige fernwirktechnische Leitsystem ist seitens des Herstellers abgekündigt und im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen der kritischen Infrastruktur soll das Leitsystem erneuert und das Prozessnetzwerk ertüchtigt werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erneuerung der Netzleittechnik und die Ertüchtigung des Prozessnetzwerks unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen sowie anerkannter Regeln der Technik.
Die Stadt Oberhausen und die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH beabsichtigen, eine Straßenbahnverbindung zwischen Essen und Oberhausen herzustellen. Hierzu soll die Straßenbahnlinie 105 verlängert werden, die derzeit von Essen-Rellinghausen durch die Essener Innenstadt bis zur Endhaltestelle Essen-Unterstraße nahe der Grenze zu Oberhausen verläuft. Bereits in den 1990er Jahren gab es erste Überlegungen, die frühere Straßenbahnverbindung zwischen Essen und Oberhausen wiederherzustellen. 1995 begannen konkrete Planungen, und 1998 wurde das Projekt in den Nahverkehrsplan aufgenommen. Um das Projekt umzusetzen, schrieb die STOAG im Jahr 2001 im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung vom 08.08.2001 (2001/S 151-104619) Planungsleistungen aus. Den Zuschlag erhielt das Ingenieurbüro Spiekermann Ingenieure GmbH (im Folgenden: Spiekermann). Der Auftragswert betrug EUR 4.378.630,18 netto. Nach einem erfolgreichen Planfeststellungsverfahren 2005 wurde das Vorhaben jedoch zunächst nicht weiterverfolgt. 2011 und 2014 wurde die Straßenbahnverlängerung erneut in den Nahverkehrsplan aufgenommen und Planungsunterlagen eingereicht, wobei die Trassenführung leicht angepasst wurde. Im März 2015 lehnten die Bürger in einem Ratsbürgerentscheid die geplante Variante ab, nicht jedoch die grundsätzliche Idee des Lückenschlusses. 2017 und 2022 wurde das Projekt erneut in städtische Planungen aufgenommen, wobei der Masterplan "Neue Mitte" die Verlängerung als wichtigen Bestandteil vorsieht. Am 5. Februar 2024 beschloss der Stadtrat, die Planungen zur Verlängerung der Linie 105 fortzusetzen. Um die von Spiekermann erstellten Planungsunterlagen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, sind die erstellten Pläne zu überarbeiten. Hierzu beauftragte die STOAG Spiekermann mit Planungsleistungen der LP 1 - 3 HOAI für das Leistungsbild Technische Ausrüstung zu einen Auftragswert in Höhe von EUR 312.991,97 netto und für das Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen in Höhe von EUR 329.282,52 netto. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Planungen, die benötigt werden, um Mitte 2026 eine Beschlussfassung im Rat der Stadt Oberhausen zu ermöglichen. Optional beauftragte die STOAG Spiekermann mit den Planungsleistungen der LP 4 HOAI für das Leistungsbild Technische Ausrüstung zu einen Auftragswert in Höhe von EUR 36.965,68 netto und für das Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen in Höhe von EUR 105.098,52 netto.
Die vorstehenden 3 Auftraggeber (nachfolgend auch Koorperationspartner genannt) sind in ihren Versorgungsgebieten jeweils Anbieter von Nahverkehrsdienstleistungen per Bus und Straßenbahn. Mit Blick auf einerseits einen notwendigen Austausch älterer Fahrzeuge sowie andererseits einen geplanten Ausbau des Nahverkehrsangebots und eine dafür notwendige Erweiterung der Fahrzeugflotte planen sie jeweils eine Anschaffung weiterer Straßenbahnfahrzeuge. Um den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung dieser Anschaffungen, von der Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens bis zur Abnahme der ausgelieferten Fahrzeuge durch ein gebündeltes Nachfragevolumen Wirtschaftlichkeitsvorteile bei der Anschaffung der benötigten Fahrzeuge zu erzielen, haben sich die Kooperationspartner auf eine gemeinsame Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen verständigt. Die Bestellung der Ruhrbahn GmbH (Los 1) wird dabei die Herstellung und Lieferung von mindestens 40 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 40 m , die Bestellung der SWK MOBIL GmbH (Los 2), die Herstellung und Lieferung von 6 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m sowie, die Bestellung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (Los 3) die Herstellung und Lieferung von 4 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m umfassen. Optional wird die Ruhrbahn GmbH bis zu weitere 10 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 40 m und/oder bis zu weitere 6 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m bestellen. Optional wird die SWK MOBIL GmbH bis zu weitere 7 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m bestellen. Optional wird die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH bis zu weitere 5 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 40 m und/oder eine Niederflurstraßenbahn mit einer Fahrzeuglänge von 30 m bestellen. Nachstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den am Auftrag interessierten Unternehmen lediglich eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren ermöglichen. Die Fahrzeuge sind als Drehgestellfahrzeuge und überwiegend niederflurig (mindestens 70 %) auszuführen. Wesentliche Anforderungen sind z.B.: Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug für Einzeltraktion, Fahrzeugbauart: Bestehend aus einem baugleichen Teil A und B mit je einem Fahrerstand und einem oder zwei Mittelwagenteilen (Teil C+D) Wagenkastenrohbau: Im oberen Bereich (Wagenkastenblech und Dach) aus Edelstahl (korrosionsträger Stahl) und im unteren Bereich (Untergestell) aus korrosionsbeständigen Stahl (komplett geschweißt) Niederfluranteil (Bereich oberhalb der Kupplungen und Fahrerstände nicht betrachtet): mind. 70 % Fahrzeugbreite: 2,30m Max. Fahrzeuglänge: 30 m & 40 m (Ruhrbahn); 30 m (SWK); 30 m & 40 m (STOAG) Min. Fahrzeuglänge 28 m & 38 m (Ruhrbahn); 28 m (SWK); 28 m & 38 m (STOAG) Bodenfreiheit: mind. 65mm Fahrleitungs-Nennspannung: 750V DC und 600V DC , Toleranzen nach VDE +20%/ -30% (bezugnehmend auf 750 V DC) Kleinster Gleisbogenradius auf straßenbündigen Bahnkörper: 18m (Betriebslast); 17 m (unbeladen) Streckenneigung max.: 7,5 %, Länge der längsten max. Streckenneigung: 400m Spurweite: 1 000mm Höchstgeschwindigkeit: 70km/h Radsatzlast: max. 100kN, Radaufstandlast: max. 50kN Fahrwerksbauarten: Drehgestelle mit quergelagerten Motoren, keine festen oder kleine drehbaren Fahrwerke, keine kleinrädrigen Drehgestelle (Raddurchmesser < 450mm) keine gelenkte Radpaare oder EEF, Gesamtfahrgastkapazität: mind. 214 Plätze (40 m ); mind. 166 Plätze(30m) (BOStrab § 33 Abs.2 – je Sitzplatz 750 N und Stehplatz 5000 N je m2) Fußbodenhöhe im Niederfluranteil: 360mm über GFT, im Türbereich 305mm (Einstiegshöhe), im Bereich der Triebdrehgestelle max. 580mm. Zwischen unterschiedlichen Fußbodenhöhen in den Wagenteilen A und B, dürfen die Übergänge nur mittels Stufen (max.200mm) verwirklicht werden; im Wagenteil C sind Stufen nicht zulässig; im Wagenteil D sind Stufen zulässig; Fahrgasttüren: mindestens eine Schwenkschiebetür pro Wagenteil auf beiden Wagenseiten gegenüberliegend als Doppeltüren ausgeführt; alle Fahrgasttüren parallel zum Bahnsteig Raddurchmesser (abgenutzt): 450mm oder größer Abstand der ersten Doppelschwenkschiebetür vom Fahrzeugkopf min. 6 m Spezifische Parametrierbarkeit der einheitlichen Software auf Verkehrsunternehmens spezifischen Anforderungen (ca. 10 Parameter) Zulassungsverfahren nach deutschen Recht: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab.), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.
Die vorstehenden 3 Auftraggeber (nachfolgend auch Koorperationspartner genannt) sind in ihren Versorgungsgebieten jeweils Anbieter von Nahverkehrsdienstleistungen per Bus und Straßenbahn. Mit Blick auf einerseits einen notwendigen Austausch älterer Fahrzeuge sowie andererseits einen geplanten Ausbau des Nahverkehrsangebots und eine dafür notwendige Erweiterung der Fahrzeugflotte planen sie jeweils eine Anschaffung weiterer Straßenbahnfahrzeuge. Um den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung dieser Anschaffungen, von der Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens bis zur Abnahme der ausgelieferten Fahrzeuge durch ein gebündeltes Nachfragevolumen Wirtschaftlichkeitsvorteile bei der Anschaffung der benötigten Fahrzeuge zu erzielen, haben sich die Kooperationspartner auf eine gemeinsame Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen verständigt. Die Bestellung der Ruhrbahn GmbH (Los 1) wird dabei die Herstellung und Lieferung von mindestens 40 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 40 m , die Bestellung der SWK MOBIL GmbH (Los 2), die Herstellung und Lieferung von 6 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m sowie, die Bestellung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (Los 3) die Herstellung und Lieferung von 4 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m umfassen. Optional wird die Ruhrbahn GmbH bis zu weitere 10 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 40 m und/oder bis zu weitere 6 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m bestellen. Optional wird die SWK MOBIL GmbH bis zu weitere 7 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 30 m bestellen. Optional wird die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH bis zu weitere 5 Niederflurstraßenbahnen mit einer Fahrzeuglänge von 40 m und/oder eine Niederflurstraßenbahn mit einer Fahrzeuglänge von 30 m bestellen. Nachstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den am Auftrag interessierten Unternehmen lediglich eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren ermöglichen. Die Fahrzeuge sind als Drehgestellfahrzeuge und überwiegend niederflurig (mindestens 70 %) auszuführen. Wesentliche Anforderungen sind z.B.: Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug für Einzeltraktion, Fahrzeugbauart: Bestehend aus einem baugleichen Teil A und B mit je einem Fahrerstand und einem oder zwei Mittelwagenteilen (Teil C+D) Wagenkastenrohbau: Im oberen Bereich (Wagenkastenblech und Dach) aus Edelstahl (korrosionsträger Stahl) und im unteren Bereich (Untergestell) aus korrosionsbeständigen Stahl (komplett geschweißt) Niederfluranteil (Bereich oberhalb der Kupplungen und Fahrerstände nicht betrachtet): mind. 70 % Fahrzeugbreite: 2,30m Max. Fahrzeuglänge: 30 m & 40 m (Ruhrbahn); 30 m (SWK); 30 m & 40 m (STOAG) Min. Fahrzeuglänge 28 m & 38 m (Ruhrbahn); 28 m (SWK); 28 m & 38 m (STOAG) Bodenfreiheit: mind. 65mm Fahrleitungs-Nennspannung: 750V DC und 600V DC , Toleranzen nach VDE +20%/ -30% (bezugnehmend auf 750 V DC) Kleinster Gleisbogenradius auf straßenbündigen Bahnkörper: 18m (Betriebslast); 17 m (unbeladen) Streckenneigung max.: 7,5 %, Länge der längsten max. Streckenneigung: 400m Spurweite: 1 000mm Höchstgeschwindigkeit: 70km/h Radsatzlast: max. 100kN, Radaufstandlast: max. 50kN Fahrwerksbauarten: Drehgestelle mit quergelagerten Motoren, keine festen oder kleine drehbaren Fahrwerke, keine kleinrädrigen Drehgestelle (Raddurchmesser < 450mm) keine gelenkte Radpaare oder EEF, Gesamtfahrgastkapazität: mind. 214 Plätze (40 m ); mind. 166 Plätze(30m) (BOStrab § 33 Abs.2 – je Sitzplatz 750 N und Stehplatz 5000 N je m2) Fußbodenhöhe im Niederfluranteil: 360mm über GFT, im Türbereich 305mm (Einstiegshöhe), im Bereich der Triebdrehgestelle max. 580mm. Zwischen unterschiedlichen Fußbodenhöhen in den Wagenteilen A und B, dürfen die Übergänge nur mittels Stufen (max.200mm) verwirklicht werden; im Wagenteil C sind Stufen nicht zulässig; im Wagenteil D sind Stufen zulässig; Fahrgasttüren: mindestens eine Schwenkschiebetür pro Wagenteil auf beiden Wagenseiten gegenüberliegend als Doppeltüren ausgeführt; alle Fahrgasttüren parallel zum Bahnsteig Raddurchmesser (abgenutzt): 450mm oder größer Abstand der ersten Doppelschwenkschiebetür vom Fahrzeugkopf min. 6 m Spezifische Parametrierbarkeit der einheitlichen Software auf Verkehrsunternehmens spezifischen Anforderungen (ca. 10 Parameter) Zulassungsverfahren nach deutschen Recht: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab.), Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.
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