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26 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
waltung der Stadt Schwelm. lm Rahmen der Bauwerkssanierung sollen die im Prüfbericht festgestellten Mängel im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Los 1) sowie im Bereich des Bahnkörpers (Los 2) instandgesetzt werden. Die Maßnahme soll im Zeitraum der Beantragten Sperrpause erfolgen. Die Baumaßnahme ist bis zum 01.08.2026. durchzuführen. Genaue Mengenangaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen. Für die Bauausführung im Bereich der Gleisanlage (Betonsanierung am Bauwerk) ist der Zeitraum 06.04. bis 13.05.2026 je von 07 - 18 Uhr freigegeben worden. Diese Zeiten sind bei der Bauausführung von LOS.2 zwingend einzuhalten I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Keine 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Sanierung eines Brückenbauwerks) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 01.08.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Brückenarbeiten, Brückensanierung, Betonsanierung,
Straßenbau und Tiefbau (regelmäßige Jahresunterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet Schwelm) Die Unterhaltungsmaßnahmen müssen ab dem 01.04.2026 bis zum 31.03.2027 ausgeführt werden.Konkrete lnformationen zur Ausführung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: -Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a)Angabe von 3 Referenzprojekten für Straßen- und Tiefbauarbeiten aus anderen Städten oder Gemeinden aus den letzten fünf Jahren mit einem jeweiligen Mindestauftragswert von jeweils 100.000 ? b)eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG oder eine bestätigte Anzeige nach § 53 KrWG für die AVV170301 3. rechtliche Eignung -Eintragung in die Handwerksrolle als Straßenbauunternehmen II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.04.2026 - 31.03.2027 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Straßenbau und Tiefbau Unterhaltungsarbeiten
Beschaffung von Smartboards inkl. Videokonferenztechnik für Besprechungsräume und Leitungsbüros. Im Rathaus der Stadtverwaltung sollen die Büros der Fachbereichsleiter und Besprechungsräume mit einem Touch-Display (16 x 75 / 4 x 86 Zoll) und einer Videokonferenzlösung ausgestattet werden. (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis) I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit -2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit einer Lieferung und Montage von mindestens 16 Smartboards. 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 17.03.2025 - 11.04.2025 !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Smartboards inkl. Videokonferenztechnik Monitor Lautsprecher
Straßenbau und Tiefbau (regelmäßige Unterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet Schwelm), siehe Leistungsverzeichnis I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) drei Referenzen für Straßen- und Tiefbauarbeiten aus anderen Städten oder Gemeinden aus den letzten fünf Jahren mit einem jeweiligen Mindestauftragswert von jeweils 100.000 ? 3. rechtliche Eignung Eintragung in die Handwerksrolle als Straßenbauunternehmen II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 01.04.2025 bis zum 31.03.2026 VI. Zuschlagskriterien: Preis !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Straßenbau, Tiefenbau, Asphaltierung, Bordsteine, Rinnen,
Lieferung und Herstellung einer Ladeinfrastruktur mit Ladepunkten an den Technischen Betrieben Schwelm. Ziel ist es, sechs Doppel-Ladesäulen mit normaler Ladeleistung und drei Doppel-Ladesäulen mit schnell Ladeleistung zu errichten. Hinzukommt die Infrastruktur vom Kabel, über Sicherung, Wanddurchbrüchen bis hin zur Wallbox. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkretes, siehe Mindestanforderungen-Merkblatt) a) eine Referenz: Errichtung von 10 bis 20 Ladepunkten an einem Betriebshof o. ä. c) rechtliche Eignung: Zulassung für die Ausführung der Leistung III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : 04.08.2025 - 26.09.2025 VI. Zuschlagskriterien: Preis !!! Für die Angebotsabgabe beachten Sie bitte die beiliegende Checkliste, damit Sie keine Unterlagen und Nachweise vergessen!!! Ladesäule Wallbox Hypercharger Ladeinfrastruktur Ladepunkt
Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (ehemaliges Freibad) Die Stadt Schwelm plant das Freibad an der Schwelmestraße durch den Neubau eines Bades zu ersetzen. Um den Rückbau ausführen zu können, werden zunächst Gutachteringenieurleistungen zur Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters sowie die Objektbetreuung ausgeschrieben. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 80.000,00 EUR/a im Leistungsbild des jeweiligen Fachloses der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (Konkretes, siehe Mindestanforderungen-Merkblatt) a) zwei Referenzen: Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Qualifikationen: - Fachgerechte Entnahme von Bausubstanzproben und Abfallbeprobungen durch eine nach DIN EN IS0/17025 akkreditierten Fachkraft - Organisation und Veranlassung entsprechender Laboranalytik - Die Begehungen und Probenahmen sind durch fachlich qualifizierte Sachkundige nach TRGS 519 und in Anlehnung an DIN 6202 durchzuführen - Entnahme von Materialproben nach DIN EN ISO 16000-32 - Zertifiziert für Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 - Chemische Untersuchungen durch ein nach DIN ENISO/IEC 17025:2018-03akkreditiertes Labor - Probenahme Abfall nach LAGA PN 98 - Probenahme Raumluft nach VDI 3492 / - der Projektleiter hat mindest.2 Jahre Berufserfahrung im Bereich; Projektleitung Baufeldfreimachung, Rückbau - der Projektleiter verfügt über Erfahrungen (mind. zwei Projekte vergleichbarer Größe s. Anlage) im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe - eingesetzte hauptamtliche Person verfügt über eine Fortbildung im Bereich ATV DIN 18459 und VDI-Richtlinie 6210 c) Berufsträger: Mindest. 2 Berufsträger (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag VI. Zuschlagskriterien: Preis Gebäudeschadstoffkataster Rückbaukonzept Entsorgungskonzept
Für den Rückbau des Schwelmebades an der Schwelmestraße ist die Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes erforderlich. Auf Grundlage der durchzuführenden Untersuchungen ist der Rückbau unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zu planen und ein Leistungsverzeichnis für die Schadstoffsanierung und den Rückbau zu erstellen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Gesamtumsatz von mindestens 70.000,00 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert). 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren b) Entnahme von Materialproben nach DIN EN ISO 16000-32 c) Zertifiziert für Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 d) Chemische Untersuchungen durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiertes Labor e) Probenahme Abfall nach LAGA PN 98 f) Probenahme Raumluft nach VDI 3492 in der aktuell geltenden Fassung g) Projektleiter/in mit mehrjähriger (mindestens 2 Jahre) Berufserfahrung im Bereich der Projektleitung Baufeldfreimachung / Rückbau h) der/die benannte Projektleiter/ in über Erfahrungen (mindestens 2 Projekte vergleichbarer Größe) im öffentlichen Vergaberecht und der Ausschreibung öffentlicher Aufträge verfügt i) Hauptamtliche mit einer Fortbildung im Bereich ATV DIN 18459 und VDI-Richtlinie 6210 - Abbruch von baulichen und technischen Anlagen 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag VII. Zuschlagskriterien: Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Bauwerkssanierung Brücke Nordstraße Das Brückenbauwerk im Bereich der Nordstraße überspannt eine Bahnlinie und liegt in der Verwaltung der Stadt Schwelm. lm Rahmen der Bauwerkssanierung sollen die im Prüfbericht festgestellten Mängel im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Los 1) sowie im Bereich des Bahnkörpers (Los 2) instandgesetzt werden. Die Maßnahme soll im Zeitraum der Beantragten Sperrpause erfolgen. Die Baumaßnahme ist vom 07.02.2026 bis einschließlich zum 11.07. durchzuführen. Genaue Mengenangaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Keine 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Sanierung eines Brückenbauwerks) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 07.02.2026 - 11.07.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Brückenarbeiten, Brückensanierung, Betonsanierung,
Das Brückenbauwerk im Bereich der Markgrafenstraße überspannt eine Bahnlinie und liegt in der Verwaltung der Stadt Schwelm. lm Rahmen der Bauwerkssanierung sollen die im Prüfbericht festgestellten Mängel im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (Los 1) sowie im Bereich des Bahnkörpers (Los 2) instandgesetzt werden. Die Maßnahme soll im Zeitraum der Beantragten Sperrpause erfolgen. Die Baumaßnahme ist vom 07.02.2026 bis einschließlich zum 11.07. durchzuführen. Genaue Mengenangaben entnehmen Sie bitte den Leistungsverzeichnissen. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Keine 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre (Sanierung eines Brückenbauwerks) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Urkalkulation III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 07.02.2026 - 11.07.2026 VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Brückensanierung Bahnübergang Betonsanierung Straßenoberbau Pflasterarbeiten
Die Stadt Schwelm beabsichtigt, ihre Fahrzeugflotte über ein Tankkartensystem mit Kraftstoffen zu versorgen. Die Betankung soll dezentral an zugelassenen Tankstellen im Ennepe-Ruhr-Kreis erfolgen. Die Versorgung muss dabei an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr (24/7) sichergestellt sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit Keine 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.02.2026 - 31.01.2028 VII. Zuschlagskriterien: Rabatt/ Nachlass auf den Säulenpreis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Benzin Diesel Kraftstoff Tankkarte
Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) 'Neue Mitte Schwelm - Innere Mitte' für die Innenstadt der Stadt Schwelm." I.Eignungskriterien 1. wirtschaftliche Eignung: -Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung : - mindestens zwei Referenzen aus anderen vergleichbaren abgeschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Projekten (integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte) aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben: kurze Projektbeschreibung und Leistungszeitraum. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 29.05.2026 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: -Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Planungsleistungen ISEK
Es geht um die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Gesamtumsatz von mindestens 144.000,00 EUR/a im Leistungsbild der jeweiligen Fachplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz aus den letzten drei Jahren dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben. - mind. LPH 2-8 bzw.bei Tragwerksplanung LPH 2-6, - mind. Baukosten in Höhe von 1 Mio € netto - Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme - mindestens Honorarzone III b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom-Ingenieur / Master / Bachelor) (angestellte Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber bzw. der Geschäftsführer im jährlichen Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: 40 % Preis, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Es geht um die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Gesamtumsatz von mindestens 144.000,00 EUR/a im Leistungsbild der jeweiligen Fachplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz aus den letzten drei Jahren dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben. - mind. LPH 2-8 bzw.bei Tragwerksplanung LPH 2-6, - mind. Baukosten in Höhe von 1 Mio € netto - Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme - mindestens Honorarzone III b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom-Ingenieur / Master / Bachelor) (angestellte Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber bzw. der Geschäftsführer im jährlichen Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: 40 % Preis, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in den Losen HLS und ELT der LPH 1 bis 9 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) nach § 53 ff. HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Umsatz von min. 144.000,00€ /a im Leistungsbild der jeweilig. Fachplanung der letzten 3 abgeschloss. Jahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum: nach Zuschlag - 29.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:40 % Honorar, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). -Wir empfehlen im Interesse aller Bieter Rückfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10.12.25 zu stellen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren für alle Beteiligten zu gewährleisten. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in den Losen HLS und ELT der LPH 1 bis 9 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) nach § 53 ff. HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Umsatz von min. 144.000,00€ /a im Leistungsbild der jeweilig. Fachplanung der letzten 3 abgeschloss. Jahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum: nach Zuschlag - 29.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:40 % Honorar, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). -Wir empfehlen im Interesse aller Bieter Rückfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10.12.25 zu stellen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren für alle Beteiligten zu gewährleisten. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in den Losen HLS und ELT der LPH 1 bis 9 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) nach § 53 ff. HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Umsatz von min. 144.000,00€ /a im Leistungsbild der jeweilig. Fachplanung der letzten 3 abgeschloss. Jahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum: nach Zuschlag - 29.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:40 % Honorar, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). -Wir empfehlen im Interesse aller Bieter Rückfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10.12.25 zu stellen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren für alle Beteiligten zu gewährleisten. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in den Losen HLS und ELT der LPH 1 bis 9 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) nach § 53 ff. HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Umsatz von min. 144.000,00€ /a im Leistungsbild der jeweilig. Fachplanung der letzten 3 abgeschloss. Jahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum: nach Zuschlag - 29.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:40 % Honorar, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). -Wir empfehlen im Interesse aller Bieter Rückfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10.12.25 zu stellen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren für alle Beteiligten zu gewährleisten. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in den Losen HLS und ELT der LPH 1 bis 9 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) nach § 53 ff. HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Umsatz von min. 144.000,00€ /a im Leistungsbild der jeweilig. Fachplanung der letzten 3 abgeschloss. Jahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum: nach Zuschlag - 29.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:40 % Honorar, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). -Wir empfehlen im Interesse aller Bieter Rückfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10.12.25 zu stellen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren für alle Beteiligten zu gewährleisten. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung in den Losen HLS und ELT der LPH 1 bis 9 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) nach § 53 ff. HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret siehe Merkblatt: Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Mindestumsatz Gesamtumsatz von mindestens 144.000,00 EUR/a im Leistungsbild der jeweiligen Fachplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre b) Betriebshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 5 Mio € sowie für Sach- und Vermögensschäden mind. 3 Mio € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 1 x Referenz aus den letzten drei Jahren dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben. - mind. LPH 2-8 - mind. Baukosten in Höhe von 1 Mio € netto - Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme - mindestens Honorarzone III b) Berufsträger und Qualifikation Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom-Ingenieur / Master / Bachelor) (angestellte Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber bzw. der Geschäftsführer im jährlichen Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) 5) Erklärungen bei Subunternehmen; Formblätter: 236, 233, 235 6) Erklärung Bietergemeinschaft bei Bietergemeinschaft: Formblatt 234 III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum: nach Zuschlag - 29.12.2028 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:40 % Honorar, 30 % Qualifikation, 30% Projektrealisierungs- und Koordinierungskonzept (siehe Wertungsmatrix). -Wir empfehlen im Interesse aller Bieter Rückfragen zu den Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 10.12.25 zu stellen, um ein reibungsloses Vergabeverfahren für alle Beteiligten zu gewährleisten. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Für die Realschule ist eine Lehrküche für den geforderten Unterricht notwendig. Die alte Mensa bietet sich für die neue Lehrküche an und von daher werden die Räume entsprechend umgebaut. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mind. 80.000 ? Umsatz jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) 5) VHB Bund 221 "Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 05.02.2026 - 06.04.2026 (voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: Preis VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Lüftung Lüftungsarbeiten Lüftungsinstallation Lüftungseinbau
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