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15 Ausschreibungen
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut. Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden. Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen. Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport im Freien. Der Bau ist eingeschossig und barierefrei. Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden. Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen und verbindlichen Fristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: Montage: 01.11.2025 - 30.11.2025.
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut. Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden. Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen. Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport im Freien. Der Bau ist eingeschossig und barierefrei. Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden. Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen und verbindlichen Fristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: Montage: 01.11.2025 - 30.11.2025.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Stadt Lützen hat in der Kernstadt, in der Schweßwitzer Straße eine neue Kindertageseinrichtung mit besonderer Architektur gebaut. Im Neubau wird zukünfitig die Betreuung und Bildung der Altersstufen Kinderkrippe, Kindergarten/Vorschule und Hort vereint stattfinden. Mit der neuen Kindertageseinrichtung werden umfangreiche Voraussetzung für eine altersgruppenübergreifende Betreuung und Bildung geschaffen. Der Neubau bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen und mit dem großzügigen Außengelände optimale Aufenthaltsmöglichkeiten für Spiel und Sport im Freien. Der Bau ist eingeschossig und barierefrei. Außerdem sind im Neubau umfangreiche Personalräume, Ausgabeküche, Kinderküche, Lagerräume, separate Sanitärräume für Mitarbeiter/innen vorhanden. Entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen und verbindlichen Fristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: Montage: 01.11.2025 - 30.11.2025.
Der Hain ist seit Jahrhunderten ein zentraler Teil der Stadt Osterfeld. Er erstreckt sich östlich der historischen Altstadt und bildet die fußläufige Verbindung zwischen der Altstadt und den unmittelbar an den Hain angrenzenden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (Grundschule, Hort, Turn- und Sporthalle, Bolzplatz, Seniorenheim) sowie den Sport- und Freizeiteinrichtungen (Naturbad, Kegelbahn, Schießsportanlage und Sportplatz). Das Vorhaben umfasst den Hain mit einem alten Eichen-Buchen-Mischwaldbestand, der seit Jahrhunderten zentraler Teil der Stadt Osterfeld ist. Ursprünglich als Wallanlage angelegt, im 19.Jhd. in Teilen zum Bürgerpark mit Denkmälern umgestaltet, fungiert der Stadtwald heute als innenstadtnaher Freizeit- und Erholungsbereich und „Grüne Lunge“ der Stadt. Der Hain übernimmt eine zentrale Verknüpfungsfunktion im Stadtgefüge und verbindet die Altstadt mit dem Schlossberg und den dortigen Gemeinbedarfseinrichtungen und bildet andererseits den Übergang von der Stadt zur Landschaft. Der Hain weist topografisch einen Höhenunterschied von bis zu 40 Höhenmetern sowie steile bewaldete Hanglagen und Böschungen auf. Dies führt dazu, dass für die vorhandene Vegetation sehr unterschiedliche Wasserverhältnisse bestehen. Während in der Nähe des tiefer gelegenen Moschelbachs frische bis feuchte Bedingungen bestehen, treten auf den höheren Steillagen mit kiesigen Böden sehr viel trockenere Verhältnisse auf. Der Hain ist ein wichtiger Regulator des Stadtklimas und Kaltluftentstehungsgebiet. Er zeichnet sich durch besonders wertvolle Altbaumbestände und vielfältige Gehölzstrukturen aus, die in den letzten Jahren durch die Auswirkungen des Klimawandels (Dürre, Hitze, Stürme, Starkregen) nachhaltig stark geschädigt wurden. Die entstehenden Entwaldungsbereiche sind auf Grund der Steilhanglage erheblich erosionsgefährdet. Langfristig droht der (Funktions-) Verlust des in sich geschlossenen wertvollen Ökosystems „Hain“. Die Schädigung des Ökosystems Hain macht sich insbesondere in den folgenden Bereichen bemerkbar: Aufgrund der heißen und trockenen Sommer der vergangenen Jahre ist ein sind Vitalitätseinbußen bei ca. einem Viertel des Bestandes zu verzeichnen. Diese führten zwischenzeitlich auch zu zahlreichen Abgängen von Großgrün. Damit einhergehend und verstärkt durch die steilen Hanglagen und die heterogene Wasserverteilung im Hain ist eine voranschreitende Erosion der Böden. Aufgrund dessen drohen zukünftig weitere Vegetationsverluste und Hangrutschungen in nahezu allen Bereichen des Hains. Aufgrund der Beschaffenheit der Böden und der voranschreitenden Erosion ist die Wasserspeicherkapazität der Böden enorm eingeschränkt. Bei langanhaltenden Trockenperioden droht der Verlust des Ökosystems. Die Planungsaufgabe umfasst zwei Leistungsbausteine: 1. Die Freianlagenplanung mit Wegebau und Rampen sowie Begrünung und Speicherteich Lph.3 bis 8 HOAI 2021 2. Die Tragwerksplanung Hangabstützung mit der Sanierung und dem Neubau von Treppenanlagen Lph. 1 bis 6 HOAI Im Zuge der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen soll eine Sicherung der schützenswerten Bestandsvegetation und eine Nachverdichtung durch klimaresistente Arten erfolgen. Außerdem sollen die Wege innerhalb des Hains barrierefrei bzw. barrierearm (wenn möglich Vermeiden von Stufen sowie Steigungen > 6%) wiederhergestellt werden und ein Speicherteich als Sekundärbiotop soll Bestandteil der Planungsleistung sein. In diesem Zusammenhang werden die Planungsleistungen der Freianlagenplanung der Leistungsphasen 1 und 2, welche durch das Büro GFSL gruen fuer stadt + leben landschaftsarchitektur eG erarbeitet wurden, zur Verfügung gestellt (Anlagen 3.1 – 3.8). In einer separaten Ausschreibung soll die technische Ausstattung des Bewässerungssystems vergeben und parallel zu der hier ausgeschriebenen Planungsaufgabe erarbeitet werden.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel.
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