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19 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Projekt-/Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen einer Kleinen Baumaßnahme sollen die drei Sitzungssäle des Amtsgericht Ansbach saniert werden. Wesentliche Punkte sind die Gesamtsanierung der Glasfassade inklusive Erneuerung des Sonnenschutzes, sowie die Erneuerung der Lüftungsanlage und Kälteversorgung. Außerdem ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen der Sitzungssäle geplant. Die Sitzungssäle besitzen ein Flachdach und große Glasfassaden in südlicher und westlicher Richtung. Dadurch heizen sich die Räume vor allem im Sommer erheblich auf. Eine ausreichende Wärmeabfuhr über die mechanische Lüftungsanlage ohne Kühlung und die teilweise vorhandenen Kältetruhen ist aktuell nicht gewährleistet. Die Sicherheitsvorgaben des Nutzers sind zu beachten. Der Zugang zum Gebäude erfolgt stets über die Pforte des Amtsgerichts Ansbach. Des Weiteren ist die Sperrung der Sitzungssäle für die Zeit der Baumaßnahme eng mit dem Nutzer abzustimmen und so kurz wie möglich zu halten. Es ist auf die Einhaltung des Bauzeitenplans zu achten. Planerische Aufgabenstellung: Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Die Bestandsanlage im KG ist im Rahmen der Maßnahme zu demontieren. Der Aufstellort der neuen RLT-Anlage ist noch zu klären. Die alte Lüftungszentrale im Keller ist voraussichtlich zu klein. Eine Dach-Aufstellung ist aufgrund der geplanten PV-Anlage ebenfalls nicht möglich. Die Lüftungsanlage ist für die drei Sitzungssäle mit Wärmerückgewinnung auszulegen. Die erforderliche Kühlleistung ist in Zusammenarbeit mit der Bauphysik zu ermitteln. Für die Kälteerzeugung ist ein zukunftssicheres Kältemittel nach AMEV Kälte zu planen. Die vorhandenen Heiz- und Kühlkonvektoren sollen demontiert und durch Heizkörper ersetzt werden. Zudem ist die Luftverteilung neu zu planen. Eine abgehängte Decke zur Verlegung der Luftleitungen ist aktuell nicht vorhanden. Für die neuen technischen Anlagen ist eine Gebäudeautomation zu planen, welche an die bestehende, übergeordnete Gebäudeleittechnik der Fa. Sauter anzubinden ist. Weitere zu vergebende Planungsleistungen sind Architektur, BIM-Manager, Bauphysik, Statik und Elektrotechnik. Das Projekt soll mithilfe der BIM-Methode durchgeführt werden. Im Rahmen der Maßnahme ist zunächst eine Bauunterlage nach RLBau 2020 Abschnitt D zu erstellen. Der geplante Baubeginn ist im Juni 2026, Fertigstellung der Baumaßnahme im Juli 2027.
ca. 155 m2 Vorsatzschale Gipsbauplatte ca. 890 m2 Vorsatzschale Zementbauplatte ca. 2.800 m2 Wandbekleidung Federschiene Holzinnen- und Außenwände ca. 1.900 m2 Wandbekleidung Vorsatzschale Holzinnenwände ca. 670 m2 Einfachständerwand 125 -150 Gipsbauplatte ca. 170 m2 Einfachständerwand 125 - 150 mm F30/90 Gipsbauplatte ca. 1.300 m2 Einfachständerwand 100 -125 mm Zementbauplatte/Gipsbauplatte ca. 70 m2 Einfachständerwand 125 mm F90 Zementbauplatte ca. 1.585 m2 Doppelständerwand 155 F30/F90 ca. 1.550 m2 Direktbeplankung Wand 1x 12,5 mm Gipsbauplatte ca. 2.040 m2 Unterdecke Gipsbauplatte ca. 55 m2 Unterdecke Feuchtraumplatte ca. 400 m2 Unterdecke Zementbauplatte ca. 190 m2 Unterdecke Holzwolleplatte ca. 1800 m2 Direktbeplankung Decke 12,5 mm Gipsbauplatte
Das Vorhaben umfasst den 3-streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Die B 2 soll im gesamten Abschnitt dreistreifig ausgebaut werden. Mit über 12.000 Kfz/Tag ist die Ortsdurchfahrt Dietfurt stark belastet, wobei der Verkehr in Dietfurt zu 95 % Durchgangsverkehr ist. Die B 2 hat eine Trennwirkung auf Dietfurt, die die Entwicklungsmög-lichkeiten des Ortsteils einschränkt Mit dem 3-streifigen Ausbau der B 2 sind eine Beseitigung der derzeitigen höhengleichen Einmün-dungen und die Schaffung eines Parallelwegenetzes für den langsamen Verkehr unumgänglich. Straßenbaulastträger der B 2 ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach. Dietfurt i. Mfr. liegt an der überregionalen Entwicklungsachse Nürnberg-Donauwörth, südlich der Eu-ropäischen Metropolregion Nürnberg und in einem ländlichen Teilbereich der Planungsregion 8 (Westmittelfranken). Die Bundesstraße B 2 stellt die verkehrliche Hauptverbindung der o. g. Entwicklungsachse dar. Sie ist damit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Planungsregion Westmittelfranken, da sie unter anderem die Anbindung an die Metropolregion für den vorhandenen Wirtschaftsverkehr garan-tiert. Dietfurt bildet den Eingang zum „lieblichen“ Altmühltal. Nördlich von Dietfurt mündet der Schambach in die Altmühl, der stark mäandrierend durch ein großes Seggenried fließt. Die Schambach- und die Altmühlaue sind außerhalb der Feuchtgebiete mit intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen wei-testgehend landwirtschaftlich geprägt. Die Hangbereiche und die Kuppen sind überwiegend mit Wald bestanden. Zudem sind entlang den Bundestraßen sowie der Eisenbahn, entlang von Gräben und entlang der Altmühl Heckenstrukturen und Gehölze. Für die Ortsumfahrung Dietfurt ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Unterlage zur spezi-ellen artenschutzrechtlichen Prüfung, eine Unterlage zur Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Unterlage zur FFH – Verträglichkeitsprüfung zu erstellen. Die gleichen Unterlagen sind parallel für den Umbau der sogenannten Schambachkreuzung anzule-gen, da die beiden Maßnahmen als zwei getrennte Projekte geführt werden. Die Unterlagen sind nach aktuell gültigem Recht angefertigt werden.
- ca. 410 m Attikaabdeckung, Abwicklung 700 mm - ca. 101 m Attikaabdeckung, Abwicklung 600 mm - ca. 260 m² UV-Schutzblende - ca. 350 m Fallrohre - ca. 535 m² Rollnahtgeschweißtes Edelstahldach - ca. 170 m² Wandverkleidung Aluminium mit Unterkonstruktion - ca. 33 m² Faserzementverkleidung mit Unterkonstruktion - ca. 530 m² Dachbegrünung / Dachbekiesung / Plattenbelag - ca. 63 m² Gitterrost 33/33 - ca. 69 m² Auflastgeländer - ca. 75 m² Absturzsicherung
2650 m Elastomerschaum B1 an Leitungen bis DN 150, teilweise mit Blechummantelung 8300 m MiWo-Dämmung, alukaschiert an Leitungen bis DN 80, teilweise mit Ummantelung 240 Stk. Armaturenisolierung mit Blechkappe bis DN 80 200 m Steinwolle-Brandschutzschale R90 bis DN 80 220 m² Weichschaumplatten B1, teilweise mit Blechummantelung 840 m² Steinwollematten, alukaschiert, teilweise mit Blechummantelung 120 m² Brandschutzverkleidung L90 1500 Stk. Brandschutzsteine S90 einschl. Brandschutzfüllmasse
Estrich- und Bodenarbeiten Ca. 600m² Wärmedämmung d=180/240mm auf Bodenplatten ca. 4.600m² Ausgleichsdämmung d=40-80mm, ca. 3.670m² Trittschalldämmung d=30-40mm, ca. 300lfm Bodenschwellen für Systemtrennwände inkl. Aussparungen, ca. 5.300m² Schnellzementestrich d=50-80mm, ca. 660m² Hohlraumbodensystem mit Revisionsöffnungen, ca. 1.230m² Terrazzo Bodenbelag, ca. 1.520m² Epoxidharzbeschichtung UGs, ca. 25m² Sauberlaufmatten
Vergabestelle: Staatliches Bauamt Ansbach Maßnahme: WUG1 Ausbau Dornhausen-Gundelsheim Leistung: Objektplanung Verkehrsanlagen mit planungsbegleitender Vermessung Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.
Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis WeißenburgGunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Baukm 0258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Baukm 0+627) und geht später als 3streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – WeißenburgNord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Baukm 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis WeißenburgGunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Baukm 0258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Baukm 0+627) und geht später als 3streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – WeißenburgNord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Baukm 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Thermomarkierung UI 2026
Elektroinstallation
Das Vorhaben umfasst den 3streifigen Ausbau und die Verlegung der Bundesstraße 2 bei Dietfurt i. Mfr. (Stadt Treuchtlingen, Landkreis WeißenburgGunzenhausen). Die B 2 soll im gesamten Abschnitt dreistreifig ausgebaut werden. Mit über 12.000 Kfz/Tag ist die Ortsdurchfahrt Dietfurt stark belastet, wobei der Verkehr in Dietfurt zu 95 % Durchgangsverkehr ist. Die B 2 hat eine Trennwirkung auf Dietfurt, die die Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils einschränkt Mit dem 3streifigen Ausbau der B 2 sind eine Beseitigung der derzeitigen höhengleichen Einmündungen und die Schaffung eines Parallelwegenetzes für den langsamen Verkehr unumgänglich. Straßenbaulastträger der B 2 ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach. Dietfurt i. Mfr. liegt an der überregionalen Entwicklungsachse NürnbergDonauwörth, südlich der Europäischen Metropolregion Nürnberg und in einem ländlichen Teilbereich der Planungsregion 8 (Westmittelfranken). Die Bundesstraße B 2 stellt die verkehrliche Hauptverbindung der o. g. Entwicklungsachse dar. Sie ist damit von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Planungsregion Westmittelfranken, da sie unter anderem die Anbindung an die Metropolregion für den vorhandenen Wirtschaftsverkehr garantiert. Dietfurt bildet den Eingang zum „lieblichen“ Altmühltal. Nördlich von Dietfurt mündet der Schambach in die Altmühl, der stark mäandrierend durch ein großes Seggenried fließt. Die Schambach und die Altmühlaue sind außerhalb der Feuchtgebiete mit intensiv genutzten Acker und Grünlandflächen weitestgehend landwirtschaftlich geprägt. Die Hangbereiche und die Kuppen sind überwiegend mit Wald bestanden. Zudem sind entlang den Bundestraßen sowie der Eisenbahn, entlang von Gräben und entlang der Altmühl Heckenstrukturen und Gehölze. Für die Ortsumfahrung Dietfurt ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, eine Unterlage zur Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Unterlage zur FFH – Verträglichkeitsprüfung zu erstellen. Die gleichen Unterlagen sind parallel für den Umbau der sogenannten Schambachkreuzung anzulegen, da die beiden Maßnahmen als zwei getrennte Projekte geführt werden. Die Unterlagen sind nach aktuell gültigem Recht angefertigt werden. Die Planung ist BIM (Building Information Modeling) Konform durchzuführen. BIM Vorkenntnisse sind von Vorteil.
Projekt-/Maßnahmenbeschreibung: Statische Sanierung eines Teilbereiches des Dachtragwerkes des ehemaligen Klostergebäudes in Heidenheim. Herstellen der Standsicherheit unter Beachtung der historischen Bausubstanz einschl. Erneuerung der Dacheindeckung. Planerische Aufgabenstellung: Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Substanzschonende Ertüchtigung des vorhandenen Dachstuhls des ehemaligen Klostergebäudes Heidenheim, in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Auftragserteilung erfolgt in zwei Abschnitten. Abschnitt 1 bis LPH 3. Nach Genehmigung der Maßnahme erfolgt die Weiterbeauftragung bis LPH 8.
2650 m Elastomerschaum B1 an Leitungen bis DN 150, teilweise mit Blechummantelung 8300 m MiWo-Dämmung, alukaschiert an Leitungen bis DN 80, teilweise mit Ummantelung 240 Stk. Armaturenisolierung mit Blechkappe bis DN 80 200 m Steinwolle-Brandschutzschale R90 bis DN 80 220 m² Weichschaumplatten B1, teilweise mit Blechummantelung 840 m² Steinwollematten, alukaschiert, teilweise mit Blechummantelung 120 m² Brandschutzverkleidung L90 1500 Stk. Brandschutzsteine S90 einschl. Brandschutzfüllmasse
Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis WeißenburgGunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Baukm 0258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Baukm 0+627) und geht später als 3streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – WeißenburgNord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Baukm 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.
Ca. 220 Meter Wärme- und Schalldämmung an Abwasserleitungen und Formstücken DN 100 bis DN 150 Ca. 400 Meter Wärmedämmung an Rohrleitungen DN12 bis DN 50 Ca. 240 Meter Kältedämmung an Rohrleitungen DN 15 bis DN 50 Ca. 600 Meter Wärmedämmung an Rohrleitungen DN 15 bis DN 65 Ca. 59 St Wand- und Deckendurchführungen nicht brennbar DIN 4102 Ca. 40 St Brandschutzabschottungen von Rohrleitungen Ca. 600 m2 Dämmung an Luftleitungen und Formstücken Ca. 350 Meter Dämmung von Kälteleitungen verschiedener Nennweiten Ca. 150 St Brandschutzdurchführungen DN 20 DN 150
ca. 166 m2 Flachdachabdichtung Nebengebäude mit ca. 166 m2 - 12 cm EPS Gefälledämmung ca. 166 m2 - KSP Polymerbitumenbahn ca. 166 m2 - Dachbegrünung extensiv ca. 2.110 m2 Kompaktdach Hauptgebäude vergossen mit ca. 2.110 m2 - Auflastbetonplatten 6 cm ca. 2.110 m2 - Luftdichtheitsdiffusionsschicht Bitumenbahn ca. 1.590 m2 - PUR Gefälledämmung 17 cm ca. 590 m2 - PUR Gefälledämmung 14 cm ca. 2.110 m2 - Polymerbitumen Dachabdichtungsbahn ca. 1.400 m2 - Dachbegrünung extensiv ca. 710 m2 - Bekiesung ca. 320 m Anseilsicherung ca. 54 Stück Dachabläufe, Notüberläufe
ca. 155 m2 Vorsatzschale Gipsbauplatte ca. 890 m2 Vorsatzschale Zementbauplatte ca. 2.800 m2 Wandbekleidung Federschiene Holzinnen- und Außenwände ca. 1.900 m2 Wandbekleidung Vorsatzschale Holzinnenwände ca. 670 m2 Einfachständerwand 125 -150 Gipsbauplatte ca. 170 m2 Einfachständerwand 125 - 150 mm F30/90 Gipsbauplatte ca. 1.300 m2 Einfachständerwand 100 -125 mm Zementbauplatte/Gipsbauplatte ca. 70 m2 Einfachständerwand 125 mm F90 Zementbauplatte ca. 1.585 m2 Doppelständerwand 155 F30/F90 ca. 1.550 m2 Direktbeplankung Wand 1x 12,5 mm Gipsbauplatte ca. 2.040 m2 Unterdecke Gipsbauplatte ca. 55 m2 Unterdecke Feuchtraumplatte ca. 400 m2 Unterdecke Zementbauplatte ca. 190 m2 Unterdecke Holzwolleplatte ca. 1800 m2 Direktbeplankung Decke 12,5 mm Gipsbauplatte
Installation von Raumlufttechnischen Anlagen - 1 RLT Gerät mit Wärmerückgewinnung ca. 13.000 m³/h - ca. 3000 qm Blechkanal - ca. 1000 m Wickelfalzrohr - ca. 150 St. Luftauslässe - ca. 150 St. Brandschutzklappen - Rauchabzugsanlage für Tiefgarage und Kellergeschoß - ca.10 St. Jet Ventilatoren für Tiefgarage
ca. 260 m2 Pfosten-Riegel-Fassade (Holz/Aluminium) 9 St. Einsatztürelemente 1-flg. (Aluminium) 4 St. Einsatztürelemente 2-flg. (Aluminium) ca. 240 m2 Fenster/Türelemente (Holz/Aluminium), 46 Stück ca. 300 m2 Leibungsbekleidung innen 190 x 25 mm (Fichte/Kiefer) ca. 130 m2 Vorbau-Markisen, 30 Stück ca. 250 m Leibungsverkleidung aussen(Aluminium pulverbeschichtet) ca. 18 m Fensterbank innen 220 x 25 mm (Fichte/Kiefer) ca. 140 m2 Sonnenschutzanlagen (Screen), 30 Stück
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