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15 Ausschreibungen
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der NUA bei der Gestaltung und Erstellung von Materialien und Medien im Kontext eines Marken-, Kommunikations- und Mediendesigns (2026-2027)
Das LANUK beabsichtigt die Analyse von Oberflächenwasserproben auf chemische Parameter zu vergeben. Gemäß der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sind an trinkwasserrelevanten Messstellen eine Reihe von Stoffen in Oberflächenwasser zu untersuchen. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt.
RV ELGA Verbrauchsmaterialien 2026-2031
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) entnimmt und bearbeitet Umweltproben an derzeit 10 Standorten in NRW (6 Labore mit Probenahme plus 4 reine Probenahmestandorte). Über den Transport von Proben und Leergut zwischen diesen 10 Standorten soll eine 4-jährige Rahmenvereinbarung ab dem 20.03.2026 getroffen werden.
Das LANUK ist mit Runderlass des MKUNLV "Konzeption der Staatlichen Immissionsüberwachung" (MBl NRW 2003, Nr. 34, S. 886) beauftragt, an zurzeit 59 bereits bestehenden Probenahmestellen die Staubniederschlagsimmissionen zu messen und zu bewerten. Das LANUK beabsichtigt die Probennahme und die Bestimmung der Staubniederschlagsmasse zu vergeben. Eine Auflistung der Koordinaten (ETRS89/UTM32, Rechts- und Hochwerte) der vorhandenen Messpunkte sind der Leistungsbeschreibung beigefügt.
Die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung NRW (GS KNLV) im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalens wird in regelmäßigen Abständen zum Umsetzungsstand der Klimaneutralen Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen berichten. Dazu hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) im Jahr 2022 ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem beschafft und seitdem jährlich die Treibhausgas-Emissionen der Landesverwaltung nach gängigen Normen (z.B. ISO 14064 und GHG) bilanziert sowie weitere relevante Daten, wie beispielsweise die Stromgewinnung aus Photovoltaik und die Umsetzung CO2-mindernder Maßnahmen, erfasst. Dieses Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem wird nun neu ausgeschrieben. Inkl. Pflege und Support auf Abruf. Die Bereitstellung des fertigen Systems incl. aller Auswertungs- und Berichtskonfigurationen sowie die Abnahme für diese Leistung muss bis zum 18. Januar 2026 erfolgen. Für die Abnahme durch das LANUK soll mindestens 1 Woche einkalkuliert werden. Nach einer evtl. Nachbesserung hat die/der AN bis zum 31. Januar 2026 die vollständige Einsatzbereitschaft des Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystems sicherzustellen, da im Anschluss die Implementierung der Altdaten durch den AN erfolgen muss. Für die Einführung sind Schulungen notwendig.
Die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung NRW (GS KNLV) im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalens wird in regelmäßigen Abständen zum Umsetzungsstand der Klimaneutralen Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen berichten. Dazu hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) im Jahr 2022 ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem beschafft und seitdem jährlich die Treibhausgas-Emissionen der Landesverwaltung nach gängigen Normen (z.B. ISO 14064 und GHG) bilanziert sowie weitere relevante Daten, wie beispielsweise die Stromgewinnung aus Photovoltaik und die Umsetzung CO2-mindernder Maßnahmen, erfasst. Dieses Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem wird nun neu ausgeschrieben. Inkl. Pflege und Support auf Abruf. Die Bereitstellung des fertigen Systems incl. aller Auswertungs- und Berichtskonfigurationen sowie die Abnahme für diese Leistung muss bis zum 18. Januar 2026 erfolgen. Für die Abnahme durch das LANUK soll mindestens 1 Woche einkalkuliert werden. Nach einer evtl. Nachbesserung hat die/der AN bis zum 31. Januar 2026 die vollständige Einsatzbereitschaft des Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystems sicherzustellen, da im Anschluss die Implementierung der Altdaten durch den AN erfolgen muss. Für die Einführung sind Schulungen notwendig.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) beabsichtigt im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Nationalparkverwaltung Eifel eine Rahmenver-einbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten für die 4 Bezirke des Nationalparks abzuschließen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) beabsichtigt im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens für die Nationalparkverwaltung Eifel eine Rahmenver-einbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten für die 4 Bezirke des Nationalparks abzuschließen.
Container Messstationen
Pflege und Weiterentwicklung Internetauftritt LANUK NRW
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) führt auf Grundlage der 39. BImSchV kontinuierliche Luftqualitätsmessungen an gegenwärtig 63 Messstellen in NRW durch (LUQS-Messnetz). Das LANUK beabsichtigt die Beschaffung einer neuen Messnetzzentrale (Software, Hardware und Support) und neuer Datenerfassungsrechner (bzw. Stationsrechner) zur Ablösung der gegenwärtig im Ein-satz befindlichen Lösung.
Beck Online 2026
Das LANUK ist mit Runderlass des MKUNLV "Konzeption der Staatlichen Immissionsüberwachung" (MBl NRW 2003, Nr. 34, S. 886) beauftragt, an zurzeit 59 bereits bestehenden Probenahmestellen die Staubniederschlagsimmissionen zu messen und zu bewerten. Das LANUK beabsichtigt die Probennahme und die Bestimmung der Staubniederschlagsmasse zu vergeben. Eine Auflistung der Koordinaten (ETRS89/UTM32, Rechts- und Hochwerte) der vorhandenen Messpunkte sind der Leistungsbeschreibung beigefügt.
Seit dem Jahr 2021 bietet das "Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW (NKU)" in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Anlaufstelle für die Themen Klimawandel(-folgen), Steigerung der Klimaresilienz, Klimaanpassungswirtschaft, uvm. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) sensibilisiert, vernetzt und unterstützt das NKU Unternehmen mit spezifischen Angeboten dabei, sich auf den Klimawandel vorzubereiten, Risiken zu minimieren und Geschäftsmodelle zur Entwicklung neuer Lösungen zu etablieren. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), in Vertretung für das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, beabsichtigt eine Vergabe an einen Dienstleister, um das Netzwerk auch über das Jahr 2026 hinaus fortzusetzen.
Das LANUK NRW beabsichtigt im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für die Aufbereitung, die Bestimmung sowie die Aus- und Bewertung der alkoholfixierten Diatomeenproben aus nordrhein-westfälischen Fließgewässern inkl. dem Transport der Proben für die Jahre 2025 - 2028 zu vergeben.
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