Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen von Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei neuen Vergaben dieser Organisation.
42 Ausschreibungen (Seite 1 von 3)
Wartung / Instandhaltung Automatische Türanlagen und Feststellanlagen in den Liegenschaften der Kliniken Köln Wartung / Instandhaltung Automatische Türanlagen und Feststellanlagen
Beschaffung von Schutzkitteln für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH
KH Merheim - Haus 20, Sanierung A-Seite Generalplanerleistungen Stufe 2
Exoskop Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Beschaffung neuer Mikroskope für die Pathologie Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Beschaffung neuer Mikroskope für die Pathologie Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Auftraggeberin) betreibt aktuell für die IT-Netzwerkinfrastruktur an den Klinikstandorten Merheim, Holweide sowie dem Kinderkrankenhaus eine zentral administrierbare USV-Struktur in den Netzwerk Core-Räumen, bestehend aus 10x 8000VA USV Geräten von Eaton. Dieses Konstrukt soll auf alle IT-Unterverteiler an allen drei Standorten ausgeweitet werden. Aus diesem Grund beabsichtigen die Kliniken den Kauf der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Hardware sowie dazugehörige Lizenzen für die bereits vorhandene Software IPM (Intelligent Power Manager von Eaton). Die neuen USV-Geräte müssen durch den Auftragnehmer in Betrieb genommen werden. Die Lieferung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu erfolgen. Die zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen sind spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Wareneingang abnahmereif fertigzustellen.
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20, A-Seite Rohbau, Putz, Estrich, WDVS - 2
KH Merheim, Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite Raumlufttechnische Anlagen
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20, A-Seite Sanitärarbeiten (Abwasser- und Wasseranlagen)
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20, A-Seite Wärmeversorgungsanlagen
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20 A-Seite Elektroarbeiten
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mindestens 350 (Mindestabnahmemenge) und maximal 450 Clients einschließlich Instandhaltungsverpflichtung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet die maximale Menge an Clients abzurufen. Der Abruf der Mindestmenge von 350 Clients erfolgt über Einzelbestellungen mit einer Menge von bis zu 175 Geräten pro Einzelbestellung. Der Abruf der etwaig weiteren 100 Clients der Option bis zur maximalen Gesamtmenge von 450 Stück erfolgt über Einzelbestellungen mit einer Menge von bis zu 50 Stück pro Einzelbestellung. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet die maximale Menge an Clients abzurufen. Der Abruf erfolgt innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung (12 Monate ab Zuschlagserteilung). Die ersten 175 Clients der Mindestmenge sind spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung fehlerfrei an die Auftraggeberin zu liefern. Die weiteren abgerufenen Geräte der Mindestmenge sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des jeweiligen Abrufs fehlerfrei an die AG auszuliefern. Gleiches gilt für die etwaig weiteren abgerufenen Clients der Option.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung und Einführung eines Softwaresystems zum Auftragsmanagement und zur Befundübermittlung (auch Order-Entry-System genannt) von patientenbezogenen Laboranalysen für das Hygienelabor der AG. Das Labor des Instituts für Hygiene der AG führt als akkreditiertes Medizinisches (ML-13430-02) Labor mikrobiologische und molekularbiologische Untersuchungen (u.a. MRE-Screening, Multiplex-PCR Analysen) aus Humanproben für die AG durch. Ziel ist es, die bislang papierbasierten Prozesse der Laborauftragsanforderung sowie der Befundübermittlung durch ein digitales, zukunftsfähiges System zu ersetzen. Damit soll die Patientensicherheit verbessert, der administrative Aufwand reduziert und die medienbruchfreie Kommunikation zwischen klinischem Personal und Hygienelabor sichergestellt werden. Die geplante Lösung soll nahtlos in die bestehende IT-Infrastruktur sowie in das vorhandene Klinikinformationssystem (ClinicCentre, mesalvo) und das Laborinformationssystem des Hygienelabor (IMP-Computersysteme AG Labor) der AG integriert werden. Anzumerken ist, dass die AG über eine nicht genutzte ixserv-Basismodule-Standard-Lizenz der Dedalus HealthCare GmbH verfügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die verfahrensgegenständlichen Leistungen aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF), finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen auch den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen. Auf Grund dessen sind vorliegend zur Erreichung der Förderfähigkeit bestimmte Muss-Anforderungen des betreffenden Fördertatbestands 6 zu erfüllen. Über die anfängliche Festlaufzeit Support & Service (3 Jahre) hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern. Die Auftragnehmerin (nachfolgend AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen flächendeckenden Implementierung und Inbetriebnahme eines Order-Entry-Systems beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zum Support & Service alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung). Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung). Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung). Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung). Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
KH Merheim - Bettenhaussanierung Haus 20, A-Seite / Trockenbauarbeiten -2
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung). Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung). Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Laufzeit beträgt 72 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, frühestens beginnend am 01.03.2026. Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung). Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Laufzeit beträgt 72 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, frühestens beginnend am 01.03.2026. Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung). Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Mit Bidfix erhalten Sie automatische Benachrichtigungen und KI-gestützte Analysen für alle relevanten Vergaben.
Entdecken Sie weitere öffentliche Auftraggeber und ihre Ausschreibungen