Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen zum Thema "Kleintransporte" von Bund, Ländern und Kommunen. Täglich aktualisiert mit allen relevanten Vergabeverfahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung und den Kauf von Elektro-Kurierfahrzeugen für die GMSH und Andere. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamt-Höchstmenge. - Los 1 Kauf Pritschenwagen: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 2 Leasing Pritschenwagen 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 3 Leasing Pritschenwagen 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 4 Kauf Kleintransporter Kastenwagen: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 5 Leasing Kleintransporter Kastenwagen 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 6 Leasing Kleintransporter Kastenwagen 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 7 Kauf Transporter Kastenwagen: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 8 Leasing Transporter Kastenwagen 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 9 Leasing Transporter Kastenwagen 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 10 Kauf Transporter Kombi zur Personenbeförderung: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 11 Leasing Transporter Kombi zur Personenbeförderung 36 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 12 Leasing Transporter Kombi zur Personenbeförderung 48 Monate: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 13 Kauf Kurierfahrzeuge GMSH: 20 Fahrzeuge pro Jahr. - Los 14 Leasing Kurierfahrzeuge 36 Monate GMSH: 20 Fahrzeuge pro Jahr. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit vorliegender Ausschreibung sucht Swissmedic eine Leistungserbringerinnen, welche über die nächsten 60 Monate qualifizierte Dienstleistungen für die nachfolgenden Aufgaben erbringen kann: Mailroom-Services: Die Verarbeitung ein- und ausgehender Post- und Kurierlieferungen in analoger und digitaler Form. Zusätzliche Tätigkeiten wie Kurierfahrten/Transporte mit einem von der Dienstleisterin bereitgestellten Fahrzeug, Büromaterialbewirtschaftung und definierte Unterstützungsarbeiten, wie z.B. Sitzungszimmerbestuhlung und Entsorgungsmanagement, etc.Reception-Services: Empfangstätigkeiten und Telefonvermittlung. Zusätzliche Tätigkeiten wie Parkplatzbewirtschaftung sowie Unterstützung von verschiedenen Organisationseinheiten für kleinere logistische und administrative Arbeiten.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4 SGB V), dem BKK LANDESVERBAND NORDWEST, der IKK - Die Innovationskasse handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion Mecklenburg-Vorpommern, bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989), die KNAPPSCHAFT Regionaldirektionen Cottbus-Berlin und Nord (Hamburg) vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V), sowie den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), Bremen beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Mecklenburg-Vorpommern zu schließen. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2026. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 21.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. des jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Region Mecklenburg-Vorpommern treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen müssen in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" ist elektronisch zu übermitteln. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: per Post: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Arzneimittelversorgung (Standort Berlin) Frau Bettina Piep 14456 Potsdam per Bote/Kurier: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Arzneimittelversorgung (AVG/2/0/1) Frau Bettina Piep Wilhelmstraße 1 10963 Berlin Die Datei "OHV_8c_Mecklenburg-Vorpommern_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 21. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats in dem der Vertrag beginnt bei der AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., Arzneimittelversorgung, eingehen. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4 SGB V), dem BKK LANDESVERBAND MITTE, der BIG direkt gesund handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion Berlin, bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989), die KNAPPSCHAFT Regionaldirektionen Cottbus vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V), sowie den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), Bremen beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Berlin zu schließen. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2026. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 21.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. des jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Region Berlin treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei "OHV_8c_Berlin_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen müssen in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die Datei "OHV_8c_Berlin_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" ist elektronisch zu übermitteln. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: per Post: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Arzneimittelversorgung (Standort Berlin) Frau Bettina Piep 14456 Potsdam per Bote/Kurier: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Arzneimittelversorgung (AVG/2/0/1) Frau Bettina Piep Wilhelmstraße 1 10963 Berlin Die Datei "OHV_8c_Berlin_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 21. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats in dem der Vertrag beginnt bei der AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., Arzneimittelversorgung, eingehen. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse., handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4 SGB V), dem BKK LANDESVERBAND MITTE, der BIG direkt gesund handelnd als Landesverband (§ 207 Abs. 4a SGB V) für die Vertragsregion Brandenburg, bestehend aus den Krankenkassen der Innungskrankenkassen: IKK classic, IKK - Die Innovationskasse, IKK Südwest, BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, handelnd als Landesverband (§ 36 KVLG 1989), die KNAPPSCHAFT Regionaldirektionen Cottbus vertreten durch die Hauptverwaltung in Bochum, handeln als Landesverband (§ 212 Abs. 3 SGB V), sowie den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK - Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die HEK - Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), Bremen beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Region Brandenburg zu schließen. Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2026. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 21.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. des jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025; Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2026. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Region Brandenburg treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Datei "OHV_8c_Brandenburg_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen müssen in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet eingereicht werden. Die Datei "OHV_8c_Brandenburg_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" ist elektronisch zu übermitteln. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: per Post: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Arzneimittelversorgung (Standort Berlin) Frau Bettina Piep 14456 Potsdam per Bote/Kurier: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. Arzneimittelversorgung (AVG/2/0/1) Frau Bettina Piep Wilhelmstraße 1 10963 Berlin Die Datei "OHV_8c_Brandenburg_Festlegung_[Wirkstoffname]_PZN" sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 21. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten. 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Das Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften benötigt zwei Kombilimousinen als Einsatzfahrzeuge für die Betriebshandwerker. Kleintransporter
Kleintransporter Kastenwagen mit elektrischem Antrieb für die ELW (Kommission Umweltamt)
Fahrzeuge
Kauf Elektro-Kleintransporter
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