Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Bochum, Kreisfreie Stadt, Nordrhein-Westfalen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern.
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Los 1-Ausführung von Bohrungen in Bochum Langendreer von der Baustraße 815 aus im Bereich der neuen Verbindungskurve
Um die Ausführung der Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik sicherzustellen, sind bei der Wartung und Belastungsprüfung von Batterieanlagen, insbesondere im Zusammenhang mit deren Funktion als Energiespeicher für unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV), sowie Notstromanlagen, folgende jeweils zu dem Zeitpunkt der Durchführung aktuell gültigen Regelwerke und Vorschriften zu beachten: - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 1115 (Gefährdungen durch Elektrizität) und TRBS 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen) - DIN VDE 0510-2: Stationäre Batterien - Anforderungen an Sicherheit und Betrieb - DIN EN 50272-2: Sicherheitsanforderungen für stationäre Batterien - Teil 2: Stationäre Anwendungen - DIN EN IEC 62485-2: Sicherheitsanforderungen an Sekundärbatterien und Batterieanlagen - Teil 2: Stationäre Batterien - DIN VDE 0100-710: Errichten von Starkstromanlagen in medizinischen Bereichen (soweit zutreffend) - DIN VDE 0105-100: Betrieb elektrischer Anlagen - Anforderungen an Instandhaltung und Prüfung - VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Anlagen - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien, soweit anwendbar - einschlägige DIN-Normen für den Betrieb von sicherheitsrelevanter Stromversorgung - Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Vorschriften und Durchführungsanweisungen der Berufsgenossenschaften, insbesondere DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel), sowie DGUV Regel 103-011 AuS und VDE 0105-100 (Batterien und Akkumulatoren) Besondere nutzerspezifische Anforderungen der Ruhr-Universität Bochum
Brandschutzklappen müssen gemäß PrüfVO NRW wiederkehrend geprüft werden
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 12 "Clindamycin, Darreichungsform: FTA, HKP (ATC-Code: J01FF01)" der ursprünglichen Veröffentlichung mit der Veröffentlichungsnummer 472850-2024 vom 06.08.2024 zum 31.10.2025 bekanntgegeben.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Adalimumab (ATC-Code: L04AB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angaben unter dem Punkt 2.1 "Verfahrensart" sowie unter dem Punkt 5.1.12 "Bedingung für die Auftragsvergabe_hier: Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" sind nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie den Vertrag bzw. die Verträge entweder: a) Handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder b) Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2024-09@kbs.de an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.11.2024, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.10.2024 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.09.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 31.10.2026.
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