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2 Ausschreibungen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung auf dem Streckenabschnitt Rostock – Stralsund verbessern. Zu diesem Zweck strebt das Land an, dass Züge, in denen ein höheres Tarifniveau gilt als es im vom Land beauftragten Schienenpersonennahverkehr üblich ist, auf der vorgenannten Strecke für Fahrgäste mit Fahrscheinen des Nahverkehrs geöffnet werden. Um dies zu erreichen, soll eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen in auf der vorstehend genannten Strecke erbrachten Eisenbahnverkehrsleistungen abgeschlossen werden. Der Betreiber dieser Leistungen erhält vom Land zum Ausgleich der finanziellen Nachteile einen Zuschuss inklusive eines angemessenen Gewinns unter Beachtung insbesondere des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007. Der ausgewählte Betreiber hat zudem mindestens 340 000 Zugkilometer jährlich auf dem genannten Streckenabschnitt zu erbringen. Der Beginn der Vereinbarung über die Anerkennung von Tarifen ist ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 geplant. Anzuerkennen sind die folgenden Nahverkehrstarife: - Deutschlandtarif (außer Sonderangebote), - Deutschlandticket. Eine jährliche Kündigungsmöglichkeit ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 möglich, damit für beide Seiten eine dreijährige Planungssicherheit besteht. Als Mindestangebot werden sechs Fahrtenpaare pro Tag verlangt.
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