Finden Sie aktuelle öffentliche Ausschreibungen von ratiopharm GmbH. Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei neuen Vergaben dieser Organisation.
16 Ausschreibungen
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.04.2026. Das Ende ist einheitlich der 31.03.2028.
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025/S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17) beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025 und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6 Monate.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Fampridin (ausschließlich N3), ATC N07XX07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.02.2024 in Kraft und endet am 31.01.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden diese Lose bei patentfreien Antibiotika in jeweils zwei Lose (EU-Los/Global-Los) unterteilt, § 130a Abs. 8a SGB V. Für das EU-Los wird ein Vertragspartner gesucht, im Global-Los hingegen zwei Vertragspartner. Die einzelnen Lose sind der Angebotsdatei (Anlage 1) zu entnehmen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Lenalidomid (ausschließlich N3-Größen), ATC L04AX04 beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2023 in Kraft und endet am 30.06.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Methylphenidat HVW (ausgenommen 10 mg/50 St., 20 mg/50 St., 30 mg/50 St.), ATC N06BA04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2023 in Kraft und endet am 30.06.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025/S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17) beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025 und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6 Monate.
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025/S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17) beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025 und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6 Monate.
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025/S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17) beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025 und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6 Monate.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Telmisartan + Amlodipin, ATC C09DB04, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.03.2023 in Kraft und endet am 28.02.2025. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
6002732242-BAAINBw E2.4U
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Dimenhydrinat Tablette gemäß Anlage 1_Material- und Leistungsverzeichnis i.V.m. Anlage 2_TL6505-0464_Dimenhydrinat Tablette
Mit Bidfix erhalten Sie automatische Benachrichtigungen und KI-gestützte Analysen für alle relevanten Vergaben.
Entdecken Sie weitere öffentliche Auftraggeber und ihre Ausschreibungen